a) Begriffsbestimmungen
Unternehmen sind – wie bereits hervorgehoben – offene Systeme, das heißt, sie sind aus ökonomischer und juristischer Sicht funktionelle Ganzheiten, die sich als solche von anderen Bereichen der Realität zwar abgrenzen, mit vielen dieser Bereiche jedoch in mehr oder weniger engen Austausch– und sonstigen Wechselbeziehungen stehen.
Diese Bereich bilden die relevante Umwelt bzw. Umgebung eines Unternehmens (als System).
Die Umwelt bzw. die Umgebung eines Systems bilden jene Bereiche der Realität, die nicht zum betreffenden System gehören, mit diesem aber in wechselseitigen Beziehungen stehen.
Zu den relevanten Umweltbereichen der Unternehmen gehören vor allem
- Beschaffungsmärkte (mit Lieferanten),
- Absatzmärkte (mit Kunden, Konkurrenz),
- weitere Märkte (Arbeitsmarkt, Immobilienmarkt, Dienstleistungsmarkt u. a.),
- Kreditinstitute und andere Organisationen auf Finanzmärkten,
- die gegebene (technische) Infrastruktur,
- staatliche Einrichtungen (mit Gesetzgebung und sonstigen Rahmenbedingungen),
- das politische und soziale Umfeld (lokal, national, global),
- das wissenschaftlich-technische Umfeld,
- das unmittelbare Ambiente,
- die jeweiligen Anrainer am Standort des Unternehmens,
- die natürliche Umwelt u. a.
Explizit hervorhoben wird in nachstehender Grafik die Anbindung an das Internet. Dies vor allem deshalb, weil der Zugang zum Internet den Unternehmen die interaktive, weltweite Information und Kommunikation mit Partnern und zu Sachverhalten eröffnet, ohne die heute keine effiziente Erfüllung von Unternehmensaufgaben mehr denkbar ist. Hinzu kommt die „erzwungene“ Internet-Kommunikation der Unternehmen mit Finanzbehörden und anderen staatlichen Einrichtungen.

b) Stakeholder
Für eine zielstrebige und erfolgreiche Geschäftstätigkeit von Unternehmen ist es immens wichtig, stets zu beachten, dass die meisten der genannten Umweltbereiche durch Personen und Personengruppen repräsentiert werden, die im Hinblick auf das betreffende Unternehmen unterschiedliche Interessen, Informationsbedürfnisse, Ansprüche und Einflussmöglichkeiten haben.
Dies führte zum Begriff „Stakeholder„:
Interessen- bzw. Anspruchsgruppen aus Umweltbereichen des Unternehmens, die im Hinblick auf das Unternehmen unterschiedliche Interessen, Informationsbedürfnisse, Ansprüche und Einflussmöglichkeiten haben, werden (externe) Stakeholder genannt (im Unterschied zu Shareholdern, den Anteilseignern bzw. Eigentümern des Unternehmens,

| Nr. | Bereich | Stakeholder | Interessen, Ansprüche |
| 1 | Externe Anteilseigner | Aktionäre, stille Gesellschafter | Solide Entwicklung des Unternehmens; Steigerung des Unternehmenswertes; Gewinnausschüttung (Dividende u. a.) |
| 2 | Staat, Rahmenbedingungen | Staatliche Einrichtungen der Gebietskörperschaften (Regierungen, Parlamente, Bürgermeister, Ämter u. a.) | Der Staat gewährt den Unternehmen Gewerbefreiheit, schafft die notwendige Rechtsordnung für unternehmerischen Handeln, stellt die technische Infrastruktur zur Verfügung, schafft ferner viele von den Unternehmen genutzten Vorleistungen im Bereich Bildung, Forschung, Umweltschutz u. a., unterstützt Unternehmen durch Maßnahmen der Arbeits- und Wirtschaftspolitik (z. B. Förderung von Investitionen u. a.). Im Gegenzug wird erwartet, dass die Unternehmen die Rechtsvorschriften korrekt einhalten sowie Steuern, Gebühren und Beiträge in festgesetzter Höhe pünktlich zahlen und auch darüber hinaus gesellschaftliche Verantwortung (z. B. bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) übernehmen. |
| 3 | Beschaffungsmärkte | Lieferanten, Dienstleister | Für Lieferanten und Dienstleister ist das betreffende Unternehmen Kunde (Auftraggeber). Sie erwarten vom Unternehmen – als Abnehmer –, dass für erbrachte Lieferungen und Leistungen das vereinbarte Entgelt zu vereinbarten Zahlungsfristen erhalten. Um sich das Unternehmen als Kunde (Auftraggeber) zu erhalten, sind Lieferanten und Dienstleister bereit, Rabatte und andere Zugeständnisse sowie weitere Serviceleistungen zu gewähren. |
| 4 | Absatzmärkte | Kunden im In- und Ausland | „Alles, was zählt, ist der Kunde!“ Die Kunden (potenzielle oder tatsächliche Abnehmer bzw. Auftraggeber) erwarten, als Kunden behandelt zu werden. Absprachen müssen konsequent eingehalten werden. Lieferungen und Leistungen müssen in entsprechender Qualität und mit einem akzeptablen Preis-Leistungsverhältnis angeboten und zu vereinbarten Konditionen und Terminen realisiert werden. |
| 5 | Finanzmärkte | Kreditinstitute, andere Geldgeber | Ein oft geäußerter Slogan lautet etwa so: „Kredite erhält ein Unternehmen dann, wenn es nachweist, dass es diese nicht benötigt!“ Fakt ist: Die Informationsbedürfnisse der Kreditgeber (Kreditinstitute) haben sich im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung unter den Bedingungen von Basel II, III (Rating) wesentlich erweitert. Ansonsten haben Kreditgeber an einer fristgemäßen Rückzahlung gewährte Kredite (Tilgung und Zinsen) Interesse. |
| 6 | Konkurrenz | Wettbewerber, Lobbyisten | Ziel der Konkurrenten ist es, über das betreffende Unternehmer möglichst viel Informationen zu erhalten, um danach das eigene Verhalten im Wettbewerb auf den Zielmärkten ausrichten zu können. Im Einzelfall können aber auch Konkurrenten an strategischen Allianzen mit dem betreffenden Unternehmen interessiert sein. Besondere Konkurrenzsituationen entstehen bei Ausschreibungen für öffentliche Aufträge. Wie die Praxis zeigt, geht es hier nicht immer lehrbuchreif zur Sache. Ein weiteres Problem ist die Wirkung von Unternehmen über die Lobbyarbeit in staatliche Entscheidungsgremien hinein. |
| 7 | Öffentlichkeit | Medien, Verbände, Anrainer, Umweltverbände u. a. | Wirtschaftsnachrichten „verkaufen“ sich in Medien immer gut. Daher sind Unternehmen gut beraten, über ihre Web-Präsenz stets aktuelle Informationen für die Presse und andere Interessierte bereitzustellen. Durch aktive Öffentlichkeitsarbeit (Public Relations) kann erreicht werden, dass das Unternehmen sein gutes Image in der Öffentlichkeit aufrechterhält. Dies gelingt allerdings – wie die Praxis zeigt – auch großen Unternehmen nicht immer. Wichtig ist ferner die aktive Mitwirkung der Unternehmen in den verschiedenen Verbänden. Auch zu Anrainern, Umweltgruppen und dgl. sollte die offene Kommunikation angestrebt werden, will man mögliche Imageeinbußen vermeiden. |
1 Im Weiteren gehören zu den Stakeholdern auch unternehmensinterne Personen und Personengruppen. Dies sind die (internen) Eigentümer als handelnde Geschäftsführer, , ferner die Manager (Führungskräfte) und die Mitarbeiter des Unternehmens.








