a) Problemstellung
Fakt ist, dass mit Beginn der Industrialisierung und der fortschreitenden Technisierung im Bereich der Produktion, durch Fehlsteuerungen im konsumtiven Verhalten der Menschen u. a. die Eingriffe des Menschen in bestehende Ökosysteme ein Ausmaß erreicht haben, die in vielen Bereichen das ökologische Gleichgewicht nachhaltig gestört haben, so dass bereits für heutige, mehr noch für künftige Generationen immense Schwierigkeiten entstanden sind und weiter entstehen, ein normales Leben führen zu können.
Angesichts der Verknappung von Rohstoffressourcen und der Tatbestände zunehmender Umweltverschmutzung und Umweltbelastung ergeben sich durch die gesetzlichen Bestimmungen zum Umweltschutz weitere, sehr konkrete Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Unternehmen und für die Sicherung der Lebensbedingungen der jetzigen und kommenden Generationen!
b) Umweltschutz: Begriffe, Gebiete
Unter Umweltschutz ist die Gesamtheit von Maßnahmen und Bestrebungen zu verstehen, die darauf abzielen, die Lebensgrundlagen des Menschen wie die der Tiere und Pflanzen zu erhalten.
Unter diesem Aspekt geht es darum, wirksame Lösungen zur Minderung
- der durch die Produktionstätigkeit – vor allem der Industrie-Unternehmen – verursachten Umweltbelastungen (Rohstoff- und Energieverbrauch, Emissionen u. a.) und
- der bei der Nutzung der Produkte des betreffenden Unternehmens ausgehenden Ressourceninanspruchnahme (z. B. Stahl, Elektroenergie, Benzin) bzw. Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffausstoß u. a.) sowie
- der bei der Entsorgung der Produkte ausgehenden Umweltbelastungen
zu erarbeiten und umzusetzen.
Die Aufgabenbereiche des Umweltschutzes lassen sich nach verschiedenen Aspekten unterteilen:

Die wichtigsten Ansatzpunkte des Umweltrechts sind:
Schutz vor Beeinträchtigungen. Dieser Ansatz liegt insbesondere den Bestimmungen im Naturschutzgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz und in den Landeswassergesetze zugrunde.
Begrenzung der schädlichen Wirkungen bekannter Umweltgefahren. Dies betrifft zum Beispiel die Bestimmungen zum Emissionsschutz sowie zum Immissionsschutz.
Sicherung Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Gegenständen. Dies betrifft zum Beispiel die Bestimmungen im Abfall- und das Chemikaliengesetz und – mit Einschränkungen – im Atomrecht.
Die in Deutschland von den Unternehmen zu beachtenden und umzusetzenden Bestimmungen zum Umweltrecht sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
c) Rechtsvorschriften
Folgende Rechtsvorschriften zum Umweltschutz haben grundlegende Bedeutung für das Umweltmanagement der Unternehmen:
| Umweltinformations-gesetz (UIG) | Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) | Öko-Audit-VO | Rechtsnormen zur Abfallwirtschaft | Rechtsnormen zur Luft-reinhaltung |
| Rechtsnormen zum Gewässerschutz | Genehmigungs-verfahren | Umweltstrafrecht | Umweltordnungs-widrigkeitenrecht | Umwelthaftungsrecht (UmweltHG) |
Weitere (ausgewählte) Rechtsvorschriften:
| Abkürzung | Anmerkungen |
| BGB | §§ 823 ff, BGB Deliktische, verschuldungsunabhängige Haftung, §§ 906, 907 BBG Beeinträchtigungen in Form von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Geräusch u. a. |
| StGB | Strafgesetzbuch, 28. Abschnitt, Straftaten gegen die Umwelt |
| BImSchG | Bundesimmissionsgesetz: Betrifft Schutz vor Immissionen (Einwirkungen von Verunreinigungen, Lärm u. a. auf den Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre u. a.) bei Betrieb genehmigungspflichtiger Anlagen. |
| TA Luft, TA Lärm, TA Abfall, Störabfallordnung | Durchführungsverordnungen zum BImSchG |
| BbodSchG | Bundes-Bodenschutzgesetz. Ziel: Nachhaltige Sicherung der Beschaffenheit des Bodens. |
| KrWG | Kreislaufwirtschaftsgesetz: Förderung des Stoffkreislaufs und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. |
| WHG | Wasserhaushaltsgesetz |
| WRMG | Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln |
| ChemG | Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen |
| VerpackV | Verpackungsverordnung: Orientiert auf die Reduzierung der Verpackungsmengen un d die Rückführung in den Stoffkreislauf. |
| Öko-Audit-VO EMAS | EMAS = Eco-Management and Audit Scheme. Zertifizierungsgrundlage für Umweltmanagementsysteme. EMAS geht über DIN ISO 14001 hinaus. |
| DIN ISO 14001 | International gültiger Forderungskatalog für ein systematisches Umweltmanagementsystem (UMS). Wird im Rahmen von TQM voll in das Qualitätsmanagement integriert. |
d) Umweltmanagementsystem
Die Erfahrung auch auf dem Gebiet des Umweltschutzes zeigt, dass sich gesellschaftlich gewollte Ziele nicht von allein durchsetzen, und zwar auch dann nicht, wenn auf das Vorhandensein einschlägiger Rechtsvorschriften verwiesen werden kann.
Draus folgt: Die Ziele und das Anliegen eines umfassenden Umweltschutzes müssen – hier im Verantwortungsbereich der Unternehmen und Betriebe – in das Management integriert werden, denn so so lässt sich erreichen, dass Umweltschutz auch systematisch betrieben wird.
Die Integration des Umweltschutzes in das Management eines Unternehmens führt zur Ausgestaltung eines Umweltmanagementsystems.
Ein Umweltmanagementsystem (im Unternehmen) ist eine querschnittsbezogene Form und Funktion der Betriebsorganisation, welche alle Führungskräfte und Mitarbeiter dazu verpflichtet, in ihrem Verantwortungsbereich aktiv und nachhaltig an der Verbesserung des Umweltschutzes durch Minderung der Umweltbelastungen mitzuwirken, um somit zugleich die diesbezügliche Wettbewerbsposition des Unternehmens zu stärken.
Durch Maßnahmen der Planung, Organisation, Steuerung der Durchsetzung sowie Kontrolle der umweltschutzbezogenen Aktivitäten im Verantwortungsbereich des Unternehmens gilt es, dem Anliegen der staatlichen Umweltpolitik gerecht zu werden sowie die Erfüllung unternehmensbezogener Umweltschutzziele im Einklang mit den langfristigen Unternehmenszielen zu sichern.
Ein Umweltmanagementsystem kann frei oder nach Maßgabe der EU-Öko-Audit-VO bzw. der Norm DIN EN ISO 14001 aufgebaut und ausgestaltet werden.
Dabei ist mit zu sichern, dass das Umweltmanagementsystem zugleich in das Qualitätsmanagementsystem des Unternehmens integriert wird.
Die nachfolgende Abbildung soll den Verantwortungsbereich verdeutlichen, der mit einem Umweltmanagementsystem zu erfassen ist.

Durch eine Auditierung des betrieblichen Umweltmanagementsystems (nach den Vorgaben der DIN EN ISO 14001 oder nach der EMAS-VO) lässt sich erreichen, dass die ökologische Glaubwürdigkeit dieses Systems bei Kunden und generell in der Öffentlichkeit erhöht wird, was Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten bringen kann.








