2.3.1 Einordnung

Je ausführlicher und je aussagefähiger dieses Dokument ist, desto mehr wird es jene überzeugen, die der Gründungswillige für die Unterstützung seines Vorhabens gewinnen will!
Das Gründungskonzept (als Businessplan) sollte vom Existenzgründer selbst geschrieben und unterschrieben werden, nur dann wird er mit dem Konzept so vertraut sein, dass er bei Gesprächen mit der Hausbank, mit Förderstellen und weiteren Personen und Einrichtungen überzeugend wirkt.

Hinsichtlich Form und Inhalt des Businessplanes sollte sich der Gründer an folgenden Punkten orientieren:

  • Der Skript sollte klar und übersichtlich gegliedert sein.
  • Die Sprache sollte verständlich sein, auf die Verwendung spezieller Fachbegriffe sollte weitgehend verzichtet werden.
  • Dem Skript ist eine knappe und aussagefähige Zusammenfassung voranzustellen.
  • Die eigentliche Geschäftsidee ist in Bezug auf Produkt bzw. Dienstleistung mit Ausweis des Nutzens für die potenziellen Kunden verständlich und mit aussagefähigen Fakten darzustellen.
  • Im Weiteren ist sichtbar zu machen, mit welcher Konkurrenz- und Wettbewerbssituation der Gründer auf seinem Zielmarkt zu rechnen hat und wie diesbezüglich sein Marketing-Konzept aussieht.
  • Die Wahl des in Aussicht genommenen Standortes und der angedachten Rechtsform des Unternehmens ist zu begründen.
  • Zum Businessplan gehören ferner klare Aussagen zum Aufbringen von Eigenmitteln sowie zur Finanzierung des Gesamtvorhabens.


2.3.2 Inhalt und Aufbau

Für den Aufbau eines Businessplanes wird folgende Grundstruktur empfohlen:

Die typische Gliederung eines Businessplanes finden Sie hier: Businessplan

Im nachfolgenden soll anhand eines fiktiven Fallbeispiels gezeigt werden, welche Sachverhalte aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu klären und zu ordnen sind, um den Geschäftsbetriebs eines neu gegründeten Unternehmens in Gang zu setzen und erfolgreich zu führen.