Wissenstests zu Kapitel 5  

5.4.1  Aussagen (JA/NEIN)

Nachfolgend werden 5 Aussagen zu den im Kapitel 5 behandelten Themen gemacht.
Sie sollen entscheiden, ob die jeweilige Aussage als richtig (= JA) oder als nicht richtig (= NEIN) zu werten ist.
Ihre Antwort wird wie folgt ausgewertet: Grüne Markierung = richtig; rote Markierung = nicht richtig.
 

Kapitel 5 Ja / Nein

1 / 5

Bei der Bereitstellung von ERP-Gründerkrediten und anderen gleichgelagerten Fördermitteln ist die sog. "Vor-Beginn-Klausel" zu beachten. Dies bedeutet, dass ein Gründer, der für die Finanzierung eines definierten Vorhabens Fördermittel einsetzen will, dieses Vorhaben erst dann beginnen darf, wenn ein Entscheid über die Bewilligung und Bereitstellung dieser Mittel getroffen wurde.

Ist diese Aussage sachlich richtig?

2 / 5

Zu den Anschaffungskosten  eines bebauten Grundstücks gehören unter anderem auch Notarkosten und Maklergebühren,

Ist das sachlich richtig?

3 / 5

Wenn ein Gründer ein Anlagegut, konkret ein Hochregallager für verkaufsfähige Produkte und Handelswaren, mit eigenen Kräften und Mitteln selbst erstellt, dann können in die Herstellungskosten auch entsprechende Forschungskosten sowie angemessene Teile von Vertriebskosten einbezogen werden.

Ist diese Aussage sachlich richtig?

4 / 5

Kalkulatorische Zinsen Z [EUR/a] können wie folgt berechnet werden:

Z = (Anschaffungskosten ./. Restwert) * Zinssatz/100

Ist dieser Berechnungsansatz sachlich richtig?

5 / 5

Der betriebswirtschaftliche Erfolg ("finanzielles Ergebnis") nach Abschluss einer Phase im Kreislauf des Umsatzprozesses kann aus den Daten zu den "verfügbaren Mitteln" und den Daten der "Erklärung der Mittelherkunft" wie folgt bestimmt werden:

Ergebnis = Summe der verfügbaren Mittel ./. Summe haftendes Eigenkapital ./. Summe aller Verbindlichkeiten.

Ist diese Aussage sachlich richtig?

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Kapitel 5 offene Fragen

1 / 3

Welche sachlichen Entscheidungen bzw. welche Aktionen hat der Unternehmensgründer in der Phase der Kapitalverwendung zu treffen bzw. durchzuführen?

2 / 3

Welche typischen Formen von Verträgen kommen in der Phase der Kapitalverwendung zur Anwendung?

 

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Im Ergebnis einer Kostenvergleichsrechnung zu einem Investitionsvorhaben (Anschaffung einer Bearbeitungsmaschine) liegen folgende Daten vor:

Anschaffungskosten Variante 1 [EUR] 70.000,00   Anschaffungskosten Variante 2 [EUR] 80.000,00
Fixe Kosten Variante 1 [EUR] 23.950,00   Fixe Kosten Variante 2 [EUR] 32.000,00
variable Stückkosten Var. 1 [EUR/(ME] 2,50   variable Stückkosten Var. 2 [EUR/ME] 1,80

 

Benötigte Leistungsmenge : 8.500 ME pro Jahr.

Fragen:

(a) Ab welcher Leistungsmenge [ME] erweist sich die Variante 2 als kostengünstiger als die Variante 1?

(b) Welchem der beiden Angebote sollte der Vorzug gegeben werde? (Mit Begründung!)

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