6.2.1  Ausgewählte Themen

a)  Merkmale der Leistungserstellung

Die Leistungserstellung bzw. Produktion ist – wie dargestellt – Hauptinhalt der Phase 3 (Kapital- und Personaleinsatz) und in jedem Unternehmen die eigentliche Kernfunktion betrieblicher Tätigkeit, denn in dieser Phase gilt es, den Unternehmenszweck in die Realität umzusetzen.

Gegenstand und Anliegen der Leistungserstellung (Produktion) ist es, die beschafften Prozessvoraussetzungen (Material, Betriebsmittel u. a.) in einem branchentypisch-technologisch geprägten Prozess unter Einsatz menschlicher Arbeit so miteinander zu kombinieren, dass im Ergebnis – auftragsgemäß oder mit dem Risiko des Verkaufs – Produkte entstehen oder Leistungen ausgeführt werden, die auf Zielmärkten angeboten werden können bzw. von auftrag-gebenden Kunden akzeptiert werden.

Ihrem betriebswirtschaftlichen Inhalt nach ist Leistungserstellung ein Prozess der Umwandlung von Input-Gütern (Sachgütern, Dienstleistungen u. a.) in Output-Güter (Erzeugnisse, Leistungen) mit einer damit verbundenen Wertschöpfung

Die betriebliche Funktion „Leistungserstellung (Produktion)“ umfasst – auch im Falle der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs eines neu gegründeten Unternehmens – somit folgende Teilbereiche und Sachverhalte:

  • den Basisprozess der Leistungserstellung als Folge bzw. Netz von technologisch geprägten und i. d. R. arbeitsteilig auszuführenden Einzelarbeitsprozessen mit den von diesem Basisprozess abgeforderten Eigenschaften und Fähigkeiten,
  • die Steuerung des Basisprozesses in Einheit von Organisation, Planung, Kontrolle und operativer, situationsbezogener Prozessbeeinflussung,
  • die operative Beschaffung und laufende Sicherstellung der benötigten Prozessvoraussetzungen (Material, Personal u. a.).

Darin eingeschlossen sind die Beziehungen zu den weiteren unterstützenden und querschnittsbezogenen Funktionen wie

  • die operative Anlagenwirtschaft und Fertigungssicherung (Anlagenüberwachung, Wartung, Instandhaltung u. a.),
  • die durchgängige Qualitätsüberwachung und –sicherung in der Prozessdurchführung,
  • die Logistik (Transportprozesse),
  • die ergonomische Arbeitsgestaltung, verbunden mit der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie
  • die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Umwelt (Minimierung der Umweltbelastung hinsichtlich Lärm, Schadstoffausstoß u. a.)

Besondere Bedeutung haben dabei die angegebenen Fähigkeiten und Eigenschaften sowie die im Einzelnen noch zu behandelnden Wirkungsgrade.


b)  Branchenbezug der Leistungserstellung

Da die Realisierung der betrieblichen Leistungserstellung vor allem durch die Art der Produkte geprägt ist, die das betreffende Unternehmen entsprechend seinem Unternehmenszweck herstellt und hierbei zugleich die eingesetzte Technik sowie die Technologie der Leistungserstellung eine gewichtige Rolle spielt, haben Prozesse der Leistungserstellung stets einen mehr oder weniger ausgeprägten Branchenbezug.
Die nachstehende Übersicht soll dies näher verdeutlichen.

Nr.BrancheAnmerkungen
1IndustrieTypisch für die Leistungserstellung im Industrie-Unternehmen ist, dass die Erstellung der Güter in einem fabrikmäßigen, meist hochgradig arbeitsteiligen Fertigungsprozess erfolgt, der sich – außer dem Wirken menschlicher Arbeit – vor allem durch einen umfassenden Einsatz von Betriebsmitteln (Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Transportmittel u. a.) sowie durch die Anwendung spezifischer Technologien, Fertigungsverfahren und Fertigungsprinzipien auszeichnet und damit als sehr kapitalintensiv zu kennzeichnen ist.
Eine Unternehmensgründung als Neugründung ist im Bereich der Industrie daher sehr schwierig, zumal das Unternehmen auf den Zielmärkten mit meist große Unternehmen konkurriert müsste.
2BauwirtschaftAufgabe und Ziel der Leistungserstellung im Bereich der Bauwirtschaft ist die Projektierung und Fertigstellung von Bauwerken und Bauleistungen, in der Regel im kundenbezogenen Einzelauftrag am Standort des Auftraggebers.
Das Spezifische in der Leistungserstellung von Bau-Unternehmen ist somit, dass das Bauwerk (Erzeugnis bzw. erbrachte Bauleistung) als unbewegliches, mit dem Erdboden verbundenes Objekt entsteht, was erfordert, dass die Leistungsfaktoren an den „Ort des Geschehens“ gebracht werden müssen.
Eine Unternehmensgründung als Neugründung ist im Bereich der Bauwirtschaft ist gleichfalls sehr schwierig, vor allem im Bauhauptgewerbe (Hoch-, Tief- und Ingenieurbau, Straßenbau, u. a.). Im  Baunebengewerbe (Ausbau- und Bauhilfsgewerbe) kann eine Neugründung schon eher gelingen, vor allem dann, wenn es am ausgewählten lokalen Standort keine oder kaum Konkurrenz gibt.
3HandwerkDie Leistungserstellung im Handwerks-Unternehmen weist folgende typische Merkmale auf:Erzeugnisse werden in der Regel auftragsgemäß nach vorheriger Bestellung durch Kunden gefertigt.Neben selbst erstellten Erzeugnissen hat die Durchführung handwerklicher Reparatur- und Dienstleistungen ein großes Gewicht.Die handwerkliche Leistungserstellung ist arbeitsintensiv und erfordert den Einsatz von ausgebildeten und erfahrenen Fachkräften. Der Einsatz von Maschinen ist nur in bestimmten technologischen Prozessen zu verzeichnen.Eine Unternehmensgründung als Neugründung kann im Bereich des Handwerks vor allem immer gelingen, wenn es hinsichtlich des Leistungsprofils (Unternehmenszweck) und am ausgewählten lokalen Standort keine oder kaum Konkurrenz gibt.
4Dienstleis-tungsbereich (Handel)Ein Handelsbetrieb kauft – vereinfacht dargestellt – Waren ein, um diese Waren wieder zu verkaufen. Eine Manipulation an diesen Waren ist – bis auf Ausnahmen – nicht vorgesehen und auch nicht Aufgabe des Handels.
Eine Unternehmensgründung als Neugründung kann im Bereich des Einzelhandels vor allem immer gelingen, wenn es hinsichtlich des Leistungsprofils (Unternehmenszweck) und am ausgewählten lokalen Standort keine oder kaum Konkurrenz gibt.
5Dienstleis-tungsbereich (E-Commerce)Unternehmensgründungen mit dem Bezug zur Nutzung des Internets erleben seit geraumer Zeit einen „Boom“, wobei die Vielfalt der dabei verfolgten Online-Geschäftsideen überrascht. Bestärkt wird diese Gründungsdynamik durch eine stetig steigende Anzahl an Internetnutzern.
Die internetbasierten Geschäftsideen zielen vor allem darauf ab, Informationen als eine eigenständige Quelle für Wettbewerbsvorteile zu nutzen. wobei die angebotenen Produkte lediglich die elektronische Wertschöpfung unterstützen und so für den Nutzer eine Überblicks- und Vermittlungsfunktion (wie Systematisierung, Sammlung, Auswahl, Verteilung, Kombination oder Zusammenfügung von Informationen) mit einem Mehrwert für Kunden realisieren.
6Weitere Dienst-leistungs-bereicheUnternehmensgründungen (als Neugründungen) sind – wie aus den Gründungsreports2 hervorgeht – in vielen weiteren Dienstleistungsbereichen zu verzeichnen, so vor allem im Gesundheits- und Sozialwesen und im Gastgewerbe (Gaststätten, Übernachtungen u. a.). 


6.2.2  Eigenschaften, Fähigkeiten

a)  Kapazität

Der Erfolg bei der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs eines neu gegründeten Unternehmens hängt maßgeblich mit davon ab, wie der Gründer die Kapazität des Betriebsprozesses dimensioniert hat.  

Unter Kapazität des Bereiches „Leistungserstellung (Produktion)“ ist jenes personal- und betriebsmittelbedingte – qualitativ und quantitativ – bestimmte Leistungsvermögen zu verstehen, das für die Ausbringung von Output-Gütern nutzbar gemacht werden kann.

Dieses Leistungsvermögen kann für einen Betrachtungszeitraum (Tag, Monat, Jahr) in Zeiteinheiten oder in Mengeneinheiten bestimmt werden. Dabei ist zwischen der Normalkapazität, der Maximal– und der Minimalkapazität zu unterscheiden.

Die genutzte Kapazität wird als Grad der Beschäftigung im Unternehmen ausgewiesen.

Die Aufgabe der Kapazitätsplanung und -dimensionierung besteht darin, mit entsprechendem zeitlichen Vorlauf zu ermitteln, welche Kapazität anlagen- und personalseitig im betreffenden Planungszeitraum zur Erfüllung von Aufträgen real zur Verfügung stehen muss, um so eine möglichst gute Übereinstimmung zwischen dem Kapazitätsbedarf der real verfügbaren Kapazität zu erreichen.
Die Lösung dieser Aufgabe ist im hier betrachteten Fall der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs eines neuen Unternehmens insofern nicht einfach, weil kaum Erfahrungswerte vorliegen, die eine bedarfsgerechte Kapazitätsdimensionierung erleichtern können. So kann eine zu gering dimensionierte Kapazität (bei Anlagen bzw. beim Personal) dazu führen, dass Kunden – wegen nicht zeitgerecht verfügbarer Kapazität – „abspringen“, während dem Unternehmen bei einer zu hoch dimensionierten Kapazität – wegen Nichtauslastung – beachtliche Fixkosten – als „Leerkosten“ – enstehen.1

1 Anmerkungen:

Im Fallbeispiel des Unternehmens E-Car-Services kann das Problem der Kapazitätsabstimmung als Problem der sog. Bedienungstheorie (Warteschlangentheorie) angesehen werden:
Wann (an welchen Tagen bzw. Tageszeiten) wie viele Kunden (mit Elektroautos) zur Werkstatt kommen, ist nicht planbar. Durch statistische Erhebungen könnte aber eine sog. Ankunftsrate a (im Sinne Anzahl Kunden je Tagesabschnitt) ermittelt werden.
Auch ist die Zeit der „Bedienungsdauer“ eines Kunden nicht planbar. Auch hierzu könnte jedoch über statistische Erhebungen eine sog. Bedienungsrate b (im Sinne von Anzahl abgefertigter Kunden je Tagesabschnitt) bestimmt werden.
Im Fall von „a > b“ würde sich eine Warteschlange bilden, während es im Falle von „a < b“ zu Nichtauslastungen der Kapazität kommt.

Da sich eine Nichtauslastung der verfügbaren Kapazität  für das Dienstleister-Unternehmen unmittelbar zu spürbaren  „Leerkosten“ führt, die Kosten für das Warten eines Kunden jedoch nur den Kunden, nicht aber den Dienstleister belasten, ziehen es alle derartige Dienstleistungsunternehmen – wie die Praxis zeigt – vor, eher Warteschlangen als Leerkosten (wegen Nichtauslastung) in Kauf zu nehmen! 


b)  Flexibilität

Das Problem der richtigen Kapazitätsdimensionierung ist eng mit der Fähigkeit der Flexibilität in der Leistungserstellung verbunden.

Unter Flexibilität der Leistungserstellung (Produktion) ist jene Fähigkeit von Unternehmen zu verstehen, sich an veränderte Auftragslagen, neue Kundenwünsche und dgl. anpassen zu können, ohne dass es nach außen hin zu Problemen in der Leistungsbereitschaft kommt,

Eine derartige Eigenschaft wird dann erreicht, wenn das betreffende Unternehmen in der Leistungserstellung über ein flexibel und disponibel einsetzbares Personal und ferner über flexibel nutzbare Betriebsmittel sowie über disponibel nutzbare Kooperationsbeziehungen zu Zulieferbetrieben und Nachauftragnehmern im Rahmen einer Versorgungs- und Wertschöpfungskette verfügt.
Für das Gewinnen von Kunden und für das Erreichen einer hohen Kundenzufriedenheit ist Flexibilität in der Leistungserstellung gerade für „junge“ Dienstleistungsunternehmen von entscheidender Bedeutung, und zwar nicht nur im eigentlichen Leistungsprozess, sondern vor allem auch im Kommunikationsprozess (Terminabsprache u. a.).


c)  Zuverlässigkeit

Unter Zuverlässigkeit der Leistungserstellung ist die Fähigkeit von Unternehmen zu verstehen, vorgegebene Funktionen der Prozessdurchführung unter Einhaltung maximal zulässiger Abweichungen innerhalb einer bestimmten Zeitdauer zu erfüllen.

Das Kriterium „Zuverlässigkeit“ bezieht sich – aus betriebswirtschaftlicher Sicht – vor allem auf die Einhaltung vertraglich vereinbarter

  • Termine,
  •  Liefermengen bzw. Leistungen,
  •  Qualitätsparameter von Produkte bzw. ausgeführter Leistungen,
  •  Kosten bzw. Preise

u. a. m.

Für Dienstleistungsunternehmen hat das Erreichen hoher Zuverlässigkeit absolute Priorität.

Bei produzierenden Unternehmen hat „Zuverlässigkeit“ vor allem bei der Bewertung von Zulieferbetrieben (aus der Sicht von Finalproduzenten) sowie von Unternehmen als Finalproduzenten (aus der Sicht von Auftraggebern)  im Rahmen einer Versorgungs- und Wertschöpfungskette einen überaus hohen Stellenwert.

Das Kriterium „Zuverlässigkeit“ hängt eng mit dem Kriterium „Stabilität“ im Bereich der Leistungserstellung zusammen. 


d) Stabilität

Unter Stabilität der Leistungserstellung ist die Fähigkeit von Unternehmen zu verstehen, innere und äußere Gleichgewichtszustände auch unter wechselnden Prozessbedingungen aufrechtzuerhalten bzw. – bei Eintreten von Störungen – schnell wieder herzustellen.

Als derartige Gleichgewichtszustände sind vor allem anzusehen:

  • die Sicherung der Übereinstimmung von Kapazität (als Leistungsvermögen) und Arbeitszeitaufwand der zu erledigenden Aufträge,
  • die Einhaltung von Qualitätsparametern bei der Leistungserstellung,
  • die Einhaltung von Richtgrößen für Lagerbestände,
  • die Einhaltung von Kostenvorgaben und dergleichen mehr.

Die Gewährleistung der Stabilität in der Leistungserstellung unter den Bedingungen des Einflusses einer Vielzahl von Störgrößen (Ausfall von Maschinen, Ausfall von Mitarbeitern, Absagen von Bestellungen bzw. vereinbarter Termine, Veränderung in der Auftragsfolge zur Erfüllung von Kundenwünschen u. a.) setzt voraus, dass das Unternehmen in diesem Bereich über „Systemreserven“ verfügt, die im Wenn-Fall zur Herstellung stabiler Prozessabläufe eingesetzt werden können.
Derartige „Systemreserven“ sind zum Beispiel Reserve-Maschinen, disponibel einsetzbare Springer, Budgetreserven an finanziellen Mitteln u. a.


6.2.3  Qualität, Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement

a)  Qualitätsbegriff

Der Erfolg bei der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs eines neuen Unternehmens und das  Erzielen erster Umsätze hängt immer maßgeblich davon ab, ob die ersten Kunden des Unternehmens – außer vom gegebenen Preis-Leistungsverhältnis der Produkte bzw. Leistungen – vor allem auch von deren Qualität überzeugt sind.
Denn die Praxis zeigt: Nur ein zufriedener Kunde bleibt ein Kunde und führt zu neuen Kunden!
Qualität ist somit offenbar eine Sache des Vertrauens (in ein Produkt, in ein Unternehmen), aber Vertrauen kann eine sehr „flüchtige Sache“ sein, wenn Qualitätsmängel auftreten, die zur Verärgerung (interner oder externer) Kunden führen! Und Vertrauen zurückzugewinnen, ist – wie das Leben zeigt – immer eine schwierige Sache!

Zum Qualitätsbegriff soll hier zunächst Folgendes festgehalten werden:

Qualität ist Ausdruck der Brauchbarkeit einer Einheit (Erzeugnis, Dienstleistung u. a.), bestimmten Anwendungserfordernissen – aus Kundensicht – zu genügen.

Als Qualitätsausprägungen sind vor allem zu nennen:

  • die gebrauchstechnische Qualität,
  • die Design-Qualität,
  • die ergonomische Qualität und die
  • die ökologische Qualität.

Der Qualitätsbegriff umfasst somit die Aspekte „Beschaffenheit“, „Produkt/Leistung“, „Qualitätsanforderung“ und „Kunde“ (vgl. DIN EN ISO 9001:2015-11).
Qualität wird danach als Grad der Übereinstimmung zwischen den festgestellten Eigenschaften (= „realisierte Beschaffenheit“) und den vorher festgelegten Forderungen einer Betrachtungseinheit (aus Kundensicht) angesehen.

Das Erreichen einer hohen Qualität (von Produkten und Prozessen) hängt in starkem Maße vom

  • Niveau und der ordnungsmäßigen Bereitstellung die konstruktiven, technologischen und arbeitsorganisatorischen Unterlagen für die Erledigung der Fertigungsaufträge,
  • von der Beschaffenheit der verwendeten Materialien,
  • von der Beschaffenheit und Funktionssicherheit der benötigten bzw. verfügbaren Betriebs- und Arbeitsmittel sowie generell
  • vom Niveau der Arbeitsausführung durch das eingesetzten Personal ab.

Dabei erwarten die Kunden in der Regel auch, dass das betreffende Unternehmen ein Zertifikat nach der Normenreihe EN ISO 9001:2015-11 besitzt.
Ein solches Zertifikat erlangt man aber nur dann, wenn im Unternehmen ein den Anforderungen entsprechendes Qualitätsmanagement praktiziert und ständig weiter entwickelt und so ein hohes Niveau der Qualitätssicherung nachgewiesen wird.


b)  Qualitätssicherung

Qualität (von Produkten) stellt sich nicht von selbst ein. Dazu bedarf es entsprechender Maßnahmen, die auf die Einhaltung und Umsetzung von Qualitätsanforderungen in der Leistungserstellung gerichtet sind.

Unter Qualitätssicherung ist jede geplante und systematische Tätigkeit zu verstehen, die innerhalb eines Unternehmens mit dem Ziel verwirklicht wird, Vertrauen dahingehend zu schaffen, dass die betreffenden Einheiten (Produkte, realisierte Dienstleistungen) die gestellten Qualitätsanforderungen erfüllen werden.
Wichtiger Ausgangspunkt hierbei sind Erwartungen bzw. Forderungen von Kunden sowie Vorgaben in einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Kernstück der Qualitätssicherung ist die Ausgestaltung eines wirksamen Qualitätsregelkreises.

Jeder Gründer ist – im Hinblick auf die Erfolgschancen im Umsatzprozess seines Unternehmens – gut beraten, von Anbeginn seiner Geschäftstätigkeit an dem Aufbau und der steten Verbesserung eines solchen Qualitätsregelkreises oberste Priorität zu geben.

So muss der Unternehmer Max Muster (im hier betrachteten Gründungs-Fallbeispiel) von Anfang an auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Hochvolt-Systemen bei Elektroautos achten („Safety first!“). Ein einziger Fehler, der die Sicherheit bei der Nutzung des Fahrzeugs beeinträchtigt oder vielleicht gar einen Unfall zur Folge hat, bedeutet für den Gründer „Das war’s dann!“ Denn dies würde sich schnell herumsprechen und ohne Vertrauen zur Werkstatt und zu seiem Inhaber gibt es keine Kunden und ohne Kunden keinen Umsatz!

Die Ausgestaltung, das Sichern des Funktionierens und die stete Verbesserung des Qualitätsregelkreises ist eine Hauptaufgabe des Qualitätsmanagements.


c)  Qualitätsmanagement

Unter Qualitätsmanagement ist die Gesamtheit der organisierten Maßnahmen zu verstehen, die auf die Sicherung und die stete Verbesserung der Qualitätsparameter von Produkten, Prozessen oder Leistungen abzielen.
Das Qualitätsmanagement ist die Kernaufgabe des Managements in Unternehmen und anderen Organisationen.

Ein Qualitätsmanagement muss heute umfassen:

  • den gesamten Lebenszyklus eines Erzeugnisses, das heißt, von der Produktentwicklung, über die Herstellung, die Markeinführung bis hin zum Marktaustritt in Verbindung mit Entsorgungsaufgaben bzw. Recycling,
  • alle Verantwortungsträger und Mitarbeiter im Unternehmen, denn die ordnungsmäße Erfüllung der Arbeitsaufgaben, verbunden mit Kundenfreundlichkeit gehört mit zur Qualitätssicherung,
  • die Beziehungen zu Lieferanten einerseits und zu Kunden andererseits, wobei besonderes Augenmerk auf ein richtiges Beschwerdemanagement zu legen ist.

Qualitätsmanagementmodelle sind neben den Normen in DIN EN ISO 9001:2015 auch das EFQM-Modell (European Foundation for Quality Management.

Die heutigen Qualitätsmanagementsysteme (QM-Systeme) basieren auf nationalen und internationalen Normen und Standards, die entweder allgemein oder auch branchenbezogen anwendbar sind.
Durch Integration der Normen wird in der Regel das Total Quality Management (TQM) als tragendes Konzept der Qualitätssicherungsphilosophie angestrebt.

Folgende Normen sind für ein QM-System maßgebend:

NormAnmerkungen
DIN EN ISO 9000:2015 bis
9004:2009 (kurz „ISO-9000“)
Es handelt sich hier um ein abgestuftes, universelles und internationales Normenwerk, das als Grundlage und als Leitfaden für die Ausgestaltung eines QM-Systems anwendbar ist. Dieses Normenwerk gilt zugleich als weltweite qualitätsbezogene Bewertungsbasis für Unternehmen.
DIN ISO 14001Dies ist ein international gültiger Forderungskatalog für ein systematisches Umweltmanagement, welches im Rahmen des TQM-Konzepts voll in das Qualitätsmanagement mit integriert wird.
DIN EN ISO 9001:2015Dieses Normenwerk der „ISO-9000“-Reihe ist für die Ausgestaltung eines QM-Systems von zentraler Bedeutung, denn hier wird Folgendes definiert:

  – das Qualitätsmanagementsystem als solches,
  – dessen grundlegende Dokumentation („Qualitätsmanagementhandbuch“),
  – die Verantwortung der Leitung,
  – das Management von Ressourcen,
  – die Produktrealisierung,
–   die Messung, Analyse und Verbesserung der Qualität.

Zu beachten sind ferner Branchenstandards, so VDA-Vorschriften für die Automobilindustrie.

Unternehmensgründer sollten so schnell wie möglich danach streben, dass sie ihr Qualitätsmanagementsystem durch neutrale Gutachter bewerten lassen, um auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Auditierung die Zertifizierung ihres QM-Systems zu erreichen. Dann kann am Unternehmen kenntlich gemacht werden: „Das QM-System unseres Unternehmen wurde nach DIN_ISO-EN 9000… zertifiziert!
Dies sichert dem Unternehmen einen Vertrauensvorschuss seiner Kunden!


d)  Haftungsfragen, Produkthaftung

Bei aller Sorgfalt im Prozess der Leistungserstellung (gemäß den definierten Qualitätsabforderungen) kann es dennoch zu Problemen kommen, die zu einer Nichterfüllung einer Anforderung in Bezug auf einen beabsichtigten oder festgelegten Gebrauch eines Produkts führen. Wird ein solcher Mangel entdeckt oder festgestellt, dann stellt sich die Frage der Haftung für Folgen des Mangels.
Ein spezielles Haftungsproblem betrifft die Haftung von Herstellern in Bezug auf die Fehlerfreiheit von Produkten und damit für die Sicherheit beim Einsatz der Produkte.

Als Rechtsgrundlagen einer Produkthaftung sind vor allem zu beachten:

  • das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG),
  • das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 437 BGB Gewährleistung, § 823 BGB Deliktische Haftung) sowie
  • das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).

Im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) werden zu Haftungsfragen folgende wichtige Aussagen gemacht:

„Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.“ [§ 2 ProdHaftG].

„Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände,
insbesondere
  a) seiner Darbietung,
  b) des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,
  c) des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,
berechtigterweise erwartet werden kann.“ 
[§ 3 ProdHaftG].

„(1) Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist, wer das Endprodukt, einen Grundstoff oder ein Teilprodukt hergestellt
hat. Als Hersteller gilt auch jeder, der sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen
unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt.
(2) Als Hersteller gilt ferner, wer ein Produkt zum Zweck des Verkaufs, der Vermietung, des Mietkaufs oder
einer anderen Form des Vertriebs mit wirtschaftlichem Zweck im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit in den
Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einführt oder verbringt.“ [§ 4 ProdHaftG].

„(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine
Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen.
Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist
.“ [§ 1 ProdHaftG]

Wenn somit Existenzgründer mit Ingangsetzung ihres Geschäftsbetriebs Akteur im Wirtschaftsverkehr werden, werden sie in der Regel direkt Hersteller und unterliegen somit den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetztes.

Zu beachten sind  in diesem Zusammenhang auch Bestimmungen im BGB, insbesondere die Regelungen zur Haftung für Sach- und Rechtsmängel an einer Sache (siehe § 437 BGB sowie § 823 BGB).


6.2.4  Umweltschutz, Umweltmanagement

a)  Umweltschutz, Klimaschutz

Leistungserstellung ist in jedem Unternehmen auf diese oder jene Weise immer eng mit der Umweltnutzung und der Umweltbelastung verbunden.
Grundlegendes Ziel einer umweltschonenden Leistungserstellung ist das Erreichen von Nachhaltigkeit, denn nur in der steten Herstellung der Einheit von Ökologie, Ökonomie und sozialer Sicherheit lassen sich jene Bedingungen schaffen und erhalten, die eine langfristige Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen gewährleisten.

Unter Umweltschutz ist die Gesamtheit von Maßnahmen und Bestrebungen zu verstehen, die darauf abzielen, die Lebensgrundlagen des Menschen wie die der Tiere und Pflanzen zu erhalten.

Unter diesem Aspekt geht es darum, wirksame Lösungen zur Minderung

  • der durch die Produktionstätigkeit – vor allem der Industrie-Unternehmen – verursachten Umweltbelastungen (Rohstoff- und Energieverbrauch, Emissionen u. a.) und
  • der bei der Nutzung der Produkte des betreffenden Unternehmens ausgehenden Ressourceninanspruchnahme (z. B. Stahl, Elektroenergie, Benzin) bzw. Umweltbelastungen (Lärm, Schadstoffausstoß u. a.) sowie
  • der bei der Entsorgung der Produkte ausgehenden Umweltbelastungen

zu erarbeiten und umzusetzen.

Die dient zugleich dem Klimaschutz.

PrinzipErläuterungen
VerursachungsprinzipDer Verursacher eines Umweltschadens, einer Umweltbelastung ist für die Beseitigung des Schadens bzw. der Belastung verantwortlich und hat auch hierfür die Kosten zu tragen (z. B. bei Verunreinigung des Erdbodens durch ausgelaufenes Öl und dgl.)
Vorsorgeprinzip, NachsorgeprinzipVorsorge: Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit Umweltschäden gar nicht erst eintreten (Beispiel: Einsatz wasserlöslicher Lacke, Übergang zur spanlosen Fertigung zur Vermeidung von Abfällen und dgl.).
Nachsorge: Einsatz von Filteranlagen zur Vermeidung von Rauch und Feinstaub, Einsatz von Kläranlagen und dgl.
KooperationsprinzipHier geht es um die Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen Betreibern gefährdeter Anlagen und den zuständigen Fachbehörden (z. B. bei Strahlenschutz). Bei grenzüberschreitenden Problemen müssen Nachbarländer zusammenarbeiten.
GemeinlastprinzipDie Kosten für bestimmte Umweltschäden werden von der Allgemeinheit (Bund, Länder, Kommunen) getragen. Dies trifft zum Beispiel für die Beseitigung von Altlasten zu, deren Verursacher nicht mehr ermittelt werden können.


b)  Umwelthaftungsrecht, Umweltstrafrecht

Das Umwelthaftungsrecht regelt die zivilrechtliche Haftung bei Umweltschäden, wobei auch juristische Personen verklagt und für Schadenersatz in Anspruch genommen werden können.

Umweltstrafrecht
Um der Bedeutung des Umweltschutzes Rechnung zu tragen, wurde 1980 auch ein Umweltstrafrecht – als flankierendes Instrument –  in das Strafgesetzbuch eingearbeitet (§§ 324 – 330d StGB), wobei akzeptiert wird, dass Umweltverbesserungen nicht durch Strafen erreicht werden können und – wenn überhaupt – nur natürliche Personen bestraft werden können.
Bestraft werden verursachte Verunreinigungen von Gewässern, des Bodens und der Luft, ferner unerlaubtes Betrieben von Anlagen, die Umweltschäden verursachen oder die Beseitigung von Abfällen mit negativen Folgen für die Umwelt.

Umweltordnungswidrigkeitenrecht
Ein rechtswidriges Verhalten von Personen und Personengruppen in Bezug auf Bestimmungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), im Chemikaliengesetz (ChemG), im Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) oder im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) kann gem. § 30 des Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) mit Geldbußen bestraft werden.
Bei Fehlverhalten kann dies auch Betriebsbeauftragte für den Umweltschutz betreffen.


c)  Umweltmanagement

Schon seit geraumer Zeit zeichnet sich ab:
Der Umweltschutz ist in Bezug auf Prozesse der Leistungserstellung – keine produktionstechnische Rahmenbedingung schlechthin, die wegen den einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten ist, sondern Umweltschutz und Umweltmanagement hat sich zu einem immer bedeutenderen Faktor des Wettbewerbs der Unternehmen um Kunden und Aufträge entwickelt! Somit müssen sich auch Existenzgründer von Anbeginn ihrer Geschäftstätigkeit an diesem wichtigen Thema widmen.

Als Hauptrichtungen der umweltschutzbezogenen Aktivitäten der Unternehmen sind zu nennen:

Hauptrichtung, AufgabenfeldAnmerkungen
Produktionsintegrierter UmweltschutzZiel ist, durch Auswahl geeigneter Verfahren die Abfall-, Emissionsminderung und -wieder-aufbereitung mit in den Produktionsprozess zu integrieren.

Maßnahmen: Einsatz schadstoffarmer Materialien, Nutzung von Solarenergie und Wärmerückgewinnung, Einsatz umweltfreundlicher Transport- und Logistiksysteme, aktives Recycling, Nutzung der Qualitätssicherungssystem zur Senkung von Ausschuss und Nacharbeit u. a.
Produktintegrierter UmweltschutzZiel ist, bereits in der Entwicklungsphase eines Produkts seine Umweltverträglichkeit in allen Phasen des Produktlebenszyklus (Herstellung, Vertrieb, Gebrauch/ Einsatz, Entsorgung/Recycling) zu beachten.

Maßnahmen: Produktentwicklung unter Beachtung des Einsatzes recycelbarer oder bereits recycelter Materialien; Demontagegerechte Konstruktionen u. a.
Produktbetreuung (Product Stewardship)Ziel ist, auch soziale Aspekte des Umweltschutzes zu beachten, indem ethisch und ökologisch einwandfreie Rohstoffe verwendet und entsprechende Erzeugnisse hergestellt werden.

MaßnahmenHerstellung von Textilien, Kindernahrung u. a. aus nachweislich gesundheitlich unbedenklichen Rohstoffen; keine Verwendung von Tierhäuten bedrohter Arten u. a.
End-of-pipe-TechnologienZielAnwendung solcher Technologien zum Zwecke der Senkung der Umweltbelastung, die sich nicht in den Produktionsprozess integrieren lassen.

Beispiele: Einsatz von Katalysatoren, Filtern, Entschwefelungsanlagen u. a.


6.2.5  Wirkungsgrade in der Leistungserstellung

a)  Begriff, Einordnung

Bei der Entwicklung von Maschinen und Anlagen bzw. bei der Untersuchung ihres Einsatzes wird bekanntlich stets ein besonderes Augenmerk auf den Wirkungsgrad der betreffenden Maschine bzw. Anlage gelegt. Dies betrifft – zum Beispiel unter energetischen Gesichtspunkten – das Verhältnis von Energieverbrauch zur gezeigten Leistung.
 
Auch für die Betriebswirtschaft – und hier speziell im Prozess der Leistungserstellung – gewinnt die Untersuchung von „Wirkungsgraden“ zunehmendes Gewicht.

Der betriebswirtschaftlicher Wirkungsgrad im Vollzug der betrieblichen Leistungserstellung (Produktion) kann allgemein durch das Verhältnis von Output (Leistungsausbringung) zum Input (Ressourceneinsatz) bestimmt werden.

Konkreter Ausdruck derartiger Wirkungsgrade ist vor allem das Niveau

  • der Wirtschaftlichkeit,
  • der Produktivität bzw.
  • der Intensität

im Prozess der Leistungserstellung.

In diesen Zusammenhang gilt es auch die konkret erreichte Wertschöpfung einzuordnen.


b)  Wirtschaftlichkeit

Ein Unternehmen zu gründen, ist schon schwierig genug. Viel schwieriger ist es, als neues Unternehmen im marktwirtschaftlichen Leistungs- und Preiswettbewerb auch zu bestehen. Dazu bedarf es vor allem der konsequenten Anwendung grundlegender betriebswirtschaftliche Handlungsprinzipien. Zu diesen Handlungsprinzipien gehören vor allem das „Prinzip der Wirtschaftlichkeit“.

Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit orientiert darauf, im Vollzug des Geschäftsbetriebs insgesamt sowie auch in allen wichtigen Teilprozessen stets zu sichern, dass die jeweils erreichte LEISTUNG bzw. der erzielte ERTRAG (= Output) den dabei verursachten AUFWAND (= Input) übertrifft.
Wirtschaftlichkeit – als wichtiger Wirkungsgrad in Unternehmensprozessen – muss somit Werte größer 1,0 annehmen.

In diesem Zusammenhang muss deutlich gemacht werden, dass in jedem Unternehmensprozess – auch in neu geründeten Unternehmen – zwei Sphären/Bereiche zu unterscheiden sind, und zwar

  • die Sphäre des ordentlichen Betriebsprozesses (= Verwirklichung des gewählten eigentlichen Betriebszwecks und
  •  die Sphäre von „Nicht-Betriebsprozessen„, geprägt durch Finanzprozesse und außerordentliche, betriebs- und periodenfremde Prozesse.


c)  Produktivität

Ein zweiter wichtiger betriebswirtschaftlicher Wirkungsgrad wird durch die Kategorie „Produktivität“ repräsentiert. Auch dieser Wirkungsgrad kann in unterschiedlicher Weise bestimmt werden, je nachdem auf welchen Einsatzfaktor er sich bezieht.

Unter Produktivität ist das Verhältnis von erbrachter Leistung (im Mengen- oder im Geldausdruck) zu einem gegeben Faktoreinsatz (Personal, Material, Sachanlagen) zu verstehen.
Produktivität im so definierten Sinne entspricht der Wirksamkeit einer Leistungserstellung, somit ihrer Effektivität.

Im Einzelnen können ermittelt werden:

  • die Arbeitsproduktivität als Verhältnis von Leistung [EUR] zu eingesetztem Personal [Pers.], ausgedrückt in [EUR/Pers.] bzw. als Verhältnis von Leistungsausbringung [ME] zum Arbeitszeitaufwand [ZE], ausgedrückt in [ME/ZE],
  • die Materialproduktivität als Verhältnis der Leistung [EUR] zum Materialaufwand [EUR], ausgedrückt in [EUR/100 EUR],
  • die Sachanlagenproduktivität als Verhältnis der Leistung [EUR] zum durchschnittlichen Bestand an Sachanlagen [EUR], ausgedrückt in [EUR/1000 EUR],

Die Untersuchung derartiger Wirkungsgrade ist vor allem im Zeitvergleich, aber noch mehr im Betriebsvergleich von Interesse.

Hohe Produktivität in der Leistungserstellung ist ein wichtiger Faktor für das Bestehen von Unternehmen im marktwirtschaftlichen Leistungs- und Preiswettbewerb, aber im Falle der Neugründung eines Unternehmens nicht so leicht und nicht so schnell erreichbar. Dies hängt damit zusammen, dass sich die Prozesse des internen Zusammenwirkens der handelnden Akteure im Unternehmen erst „einspielen“ müssen. Der Gründer sollte daher große Aufmerksamkeit darauf lenken, zu erkennen, wo es in den Geschäftsprozessen im Unternehmen sowie in den Beziehungen zu Partner „Reibungsverluste“ gibt, um diese zielgerichtet zu überwinden. Dies gilt vor allem in Bezug auf die produktive Nutzung der Arbeitszeit, und zwar die des Gründers selbst und die seiner (ersten) Mitarbeiter!


d)  Intensität

Werden bei den Produktivitäts-Kenngrößen die Angaben zu Zähler und Nenner vertauscht, erhalten wir Wirkungsgrade im Sinne von Intensitätskennzahlen.

Unter Intensität ist das Verhältnis von Faktoreinsatz (im Mengen- oder Geldausdruck) zur erbrachten Leistung (im Geldausdruck) zu verstehen.
Intensitätskennzahlen sind damit Reziprokwerte von Produktivitätskennzahlen.

Folgende Intensitätskennzahlen haben besondere Bedeutung:

  • die Personalintensität als Verhältnis von Personaleinsatz [Pers.] zur erbrachten Leistung [EUR], ausgedrückt in [Pers./1000 EUR] bzw. die Personalkostenintensität als Verhältnis von Personalkosten [EUR] zur erbrachten Leistung [EUR], ausgedrückt in [EUR/100 EUR],
  • die Materialkostenintensität als Verhältnis von Materialaufwand [EUR] zur erbrachten Leistung [EUR.], ausgedrückt in [EUR./100 EUR],
  • die Sachanlagenintensität als Verhältnis von durchschnittlichem Bestand an Sachanlagen [EUR] zur erbrachten Leistung [EUR], ausgedrückt in [EUR./1000 EUR],.

Auch hier gilt, dass die Untersuchung derartiger Wirkungsgrade vor allem im Zeitvergleich, aber noch mehr im Betriebsvergleich von Interesse ist.


e) Wertschöpfung

Bei der Bewertung der betrieblichen Leistungserstellung geht es auch darum, sichtbar zu machen, welchen Zuwachs an Wert in der erstellten betrieblichen Gesamtleistung durch die betriebliche Tätigkeit erreicht wurde, wenn von dieser Gesamtleistung der Wert der sog. Vorleistungen subtrahiert wird. Dies führt uns zum Thema „Wertschöpfung“.

Die betriebliche Wertschöpfung bringt – periodenbezogen – zum Ausdruck, welche Wertgröße durch die betriebliche Leistungserstellung den von anderen Unternehmen empfangenen Vorleistungen (Input) hinzugefügt wurde, um jenen Output hervorzubringen, der als periodenbezogene Gesamtleistung eines Unternehmens ausgewiesen wird.