a) Übersicht
Ausgehend von der Begriffsbestimmung zu Unternehmen wollen wir hier sieben Merkmale herausstellen, die für Unternehmen – gleich welcher Branchenzugehörigkeit, Größe und Ähnlichem – stets zutreffend sind:
- Vorhandensein eines klar definierten Unternehmenszwecks,
- definierter Standort und Wirkungsraum,
- erkennbare Rechtsform,
- Vorhandensein einer Eigenmittelausstattung,
- Realisierung eines Leistungsprozesses,
- freiwillige Übernahme des Marktrisikos sowie
- Beachtung der Rahmenbedingungen.
Diese Merkmale werden nachfolgend kurz erläutert. Auf eine tiefergehende Erklärung wird später noch eingegangen.
b) Unternehmenszweck
Der Unternehmenszweck ist der sachliche Gegenstand der gesamten Unternehmenstätigkeit und bestimmt damit den Inhalt des Geschäftsbetriebes des betreffenden Unternehmens.
Bei privaten Unternehmen muss der Unternehmenszweck im Bereich der Wirtschaft liegen und auf die Erstellung und marktliche Verwertung von Gütern im Sinne der Fremdbedarfsdeckung ausgerichtet sein.
Die Angabe eines klar umrissenen Unternehmenszwecks ist Voraussetzung dafür, dass eine Anmeldung zur Eröffnung eines Gewerbebetriebes (Handelsgewerbe) von den zuständigen Stellen (Gewerbeamt, Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer u. a.) angenommen wird.
Bei der Wahl und bei der Umsetzung seines Unternehmenszwecks ist das Unternehmen relativ autonom, d. h. es liegt in dieser Hinsicht keine Fremdbestimmung vor (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Der Unternehmenszweck bestimmt Art und Umfang des einzurichtenden Geschäftsbetriebes des Kaufmanns, was zugleich mit der Klärung des Sachverhalts zu verbinden ist, ob dieser Geschäftsbetrieb in einer kaufmännischen Art und Weise einzurichten ist oder nicht (vgl. § 1 HGB sowie § 14 GewO, sowie „Gewerbeanmeldung.pdf„).

Betrachtet man ein Unternehmen als ein real existierendes dynamisches System, dann ist bestimmt der Gegenstand des Unternehmens seine grundlegende Funktion als System und damit zugleich auch die Abgrenzung zu seiner relevanten Umgebung (Umwelt).
Aus der Sicht des Systemverständnisses bedeutet dies, dass sich Unternehmen so aufstellen müssen, dass sie über all jene Bestandteile verfügen, die sie zur Erfüllung ihrer Funktion benötigen bzw. – falls erforderlich – fehlende Bestandteile möglichst aus sich heraus entwickeln können.
Eine solche Systembetrachtung ist besonders dann von Nutzen, wenn es um Fragen des weiteren Wachstums eines Unternehmens oder auch um Fragen der Abspaltung bzw. Veräußerung von Teilen eines Unternehmens sowie ferner um Fragen der Fusionierung von bislang selbständigen Unternehmen mit dem Ziel des Erreichen von Synergieeffekten und anderes geht.
c) Standort und Wirkungsraum
Standortfragen sind – wie aus den täglichen Wirtschaftsnachrichten zu entnehmen ist – zu einem sehr wichtigen Faktor im globalisierten Wettbewerb der Unternehmen geworden.
Als Standort eines Unternehmens gilt der geographisch bestimmte Ort, an dem das Unternehmen seine Leistungsfaktoren zum Einsatz bringt, um Ertragsgüter entsprechend seinem Unternehmenszweck zu erstellen.
Besteht ein Unternehmen aus mehreren Unternehmensteilen mit unterschiedlichen Standorten, gilt der Sitz der Unternehmensleitung als Standort des Unternehmens.
Als Standortfaktoren werden all die Sachverhalte und Gegebenheiten in Betracht gezogen, deren ortsspezifisches Wirken entscheidenden Einfluss auf die Wahl des konkreten Standortes für die Gründung bzw. Neuansiedlung eines Unternehmens und damit auf die Verwirklichung seiner ökonomischen, sozialen und ökologischen Ziele ausübt.
Dabei werden aufwandswirksame, personalwirtschaftliche sowie ertragswirksame Faktoren in einen Zusammenhang gebracht.
Aufwandsbeeinflussende Faktoren sind vor allem Grundstückspreise, Mietpreise für Gewerberäume, Beschaffungskosten für Rohstoffe, Niveau der technischen Infrastruktur mit deren Wirkungen auf die Transportkosten, ferner Steuern und andere Abgaben, Energiekosten, Bebauungsvorschriften, Umweltschutzauflagen und dgl.
Zu den personalwirtschaftlichen und sozialen Faktoren gehören vor allem die Verfügbarkeit von qualifiziertem Fachpersonal, die Höhe der Lohnkosten, nutzbare Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand bei Umschulungen bzw. bei der Einstellung von Personal, soziales Klima am Standort und dgl.
Als ertragswirksame Faktoren gelten vor allem die durch Kaufkraft untersetzte Nachfrage nach den vom Unternehmen angebotenen Gütern, die gegebene Lebensqualität am Ort, die Konkurrenzsituation am Standort und dgl. mehr.
Im Kontext zum Geschäftszweck und zum Standort ist auch zu beachten bzw. zu klären, welchen Wirkungsraum das betreffende Unternehmen anstrebt bzw. ausfüllt.
Als Wirkungsraum von Unternehmen ist sowohl der geographisch bestimmbare Aktionsradius im Handeln des betreffenden Unternehmens als auch die damit im Zusammenhang stehende Kombination von Produkten und Märkten innerhalb dieses Aktionsradius zu verstehen.
Der Wirkungsraum kann damit lokal, regional oder auf die nationale Volkswirtschaft begrenzt sein oder sich gar global gestalten.
Mit der Schaffung des Europäischen Binnenmarktes hat sich der Wirkungsraum – auch für klein- und mittelständische Unternehmen – erheblich erweitert.
Durch Geschäftsaktivitäten über Internet (Stichwort „E-Commerce“) steht auch dem kleinsten Unternehmen ein globaler Wirkungsraum offen !

d) Rechtsform
Die Entscheidung über die Rechtsform gehört – zusammen mit der Bestimmung des Unternehmenszwecks und der Festlegung des Standortes des Unternehmens – zu den so genannten konstitutiven Entscheidungen der Gründung bzw. Umwandlung eines Unternehmens.
Die Entscheidung zur Rechtsform eines Unternehmens bezieht sich auf die Wahl einer gesetzlich zulässigen Form der Ausgestaltung der Handlungs- und Entscheidungskompetenzen im Inneren des Unternehmens (Fragen der Geschäftsführungsbefugnisse) sowie der Beziehungen des Unternehmens nach außen (Fragen der Vertretung des Unternehmens gegenüber Dritten, Haftung für eingegangene Verbindlichkeiten).

Für die Bestimmung der Rechtsform privater Unternehmen sind die Vorschriften und Vorgaben des Privatrechts, insbesondere des
– Gesellschaftsrechts (z. B. Aktiengesetz; GmbH-Gesetz u. a.),
– Handelsrechts (Handelsgesetzbuch u. a.) und des
– Steuerrechts (z. B. Umwandlungssteuergesetz)
zu beachten.
e) Eigenmittelausstattung
Eine hinreichende Ausstattung mit Eigenmitteln (in Form von Sachgütern, verwertbaren Rechten und sowie von Geld) sichert die notwendige finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens.
Die gewählte Rechtsform und eine hinreichende Eigenmittelausstattung ermöglicht es den Unternehmen, im Wirtschaftsverkehr als autonome, ökonomisch und juristisch selbständige Wirtschaftseinheiten zu agieren.
Die Ausstattung eines Unternehmens mit Eigenmitteln bildet a) die Haftungsgrundlage gegenüber Gläubigern und b) die Handlungsgrundlage für die Ingangsetzung und das Aufrechterhalten seines Geschäftsbetriebes.
Höhe und sachliche Ausgestaltung der Eigenmittelausstattung wird maßgeblich durch den Unternehmenszweck sowie durch die gewählte Rechtsform des Unternehmens bestimmt.
Die entsprechende Mittelbereitstellung in Form von Geld oder in Form von geldwerten Sachgütern oder Rechten wird als Einlagenfinanzierung (der Gründer des Unternehmens) bezeichnet.
Kommen später weitere Eigentümer hinzu, dann sprechen wir von Formen der Beteiligungsfinanzierung.
Eine besondere Bedeutung erhält das Merkmal Eigenmittelausstattung im Zusammenhang mit dem Rating als Verfahren der Prüfung der Bonität / Kreditwürdigkeit von Unternehmen auf der Grundlage der Bilanz des Unternehmens.

f) Realisierung von Leistungsprozessen
Die Umsetzung des Unternehmenszwecks – als Ingangsetzung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes des Unternehmens – bedingt den Vollzug eines sich wiederholenden Leistungsprozesses.
Gegenstand und Inhalt des Leistungsprozesses von Unternehmen ist ein kundenorientierter, planvoller Einsatz der beschafften und verfügbaren Ressourcen (Leistungsfaktoren) mit dem Ziel, die für die Fremdbedarfsdeckung entwickelten und erstellten Güter auf den Absatzmärkten zu Umsätzen zu führen und dabei solche Gewinne zu erwirtschaften, die es dem Unternehmen ermöglichen, einen sich selbst tragenden Kapital-Kreislauf zu sichern und sich im marktwirtschaftlichen Leistungs- und Preiswettbewerb zu behaupten.
Der Form nach handelt es sich dabei um eine Umwandlung von zu beschaffenden Input-Gütern (Sachgüter, Dienstleistungen, Rechte u. a.) in verkaufsfähige Output-Güter (Sachgüter, Dienstleistungen, Rechte u. a.), vermittelt durch die ausführende und die disponierende/steuernde Tätigkeit des Menschen.
Diese Transformation führt – betriebswirtschaftlich gesehen und berechnet – zu einer Wertschöpfung, wenn der realisierte Output (= Ertrag als Werteausstoß) größer ist als die Summe der im Geldausdruck bewerteten, von anderen Unternehmen bezogenen Vorleistungen (= Input).

Der Leistungsprozess von Unternehmen wird dann zu einem sich wiederholenden Kreislauf, wenn die in diesem Prozess entwickelten und erstellten Güter auch auf Zielmärkten verkauft werden können, wobei die rückfließenden Erlöse aus Umsatz nicht nur die im Leistungsprozess entstandenen Aufwendungen (Kosten) decken müssen, sondern für das Unternehmen auch zu einem angemessenen finanziellen Überschuss (Gewinn) führen
g) Freiwillige Übernahme des Marktrisikos
Zu den markantesten Merkmalen eines privatwirtschaftlich betriebenen Unternehmens gehört zweifellos das Merkmal „freiwillige Übernahme des Marktrisikos“. Gerade in diesem Punkt unterscheiden sich Unternehmen (in der Marktwirtschaft) von Betrieben und – in der Regel auch – von öffentlichen Unternehmen und Körperschaften.
Freiwillige Übernahme des Marktrisikos bedeutet: Jedes Unternehmen kann und muss selbst entscheiden, mit welchem Produkt es auf welchen Märkten agieren will, um zu kostendeckenden und gewinnbringenden Umsätzen zu gelangen.
Dass dies in Anbetracht hart umkämpfter Märkte mit einem hohen Risiko verbunden ist, zeigt die tägliche Wirtschaftspraxis. Dieses Marktrisiko wird in dem Maße gemindert, wie es dem betreffenden Unternehmen gelingt, Kundenwünsche zielgenau zu erkennen und entsprechende Bedürfnisse mit Produkten des Unternehmens auch nachhaltig zu befriedigen.

Mit der Schaffung des Europäischen Binnenmarktes und durch die Prozesse der Globalisierung der Wirtschaft hat das Merkmal „Marktrisiko“ eine neue Dimension erhalten:
Auf der einen Seite haben sich Chancen eröffnet, den bisherigen Wirkungsraum im Absatzgeschäft zu erweitern, auf der anderen Seite werden Unternehmen aber damit konfrontiert, dass in den angestammten Märkten (im bisherigen Wirkungsraum eines Unternehmens) neue Wettbewerber aktiv werden, so dass bisherige Marktanteile schrumpfen können (siehe z. B. die Situation auf dem Automobilmarkt)!
Je härter der Wettbewerb um Kundenaufträge wird, um so deutlicher zeigt sich, dass letztlich nur folgende Handlungsweise Erfolg bringt:
Unternehmen müssen zeigen, welchen Nutzen der Kunde aus einem vom Unternehmen im Tauschprozess auf Zielmärkten angebotenen Produkt für sich ziehen kann.
Dieser Nutzen, also der Erfolg des Kunden, ist zum Ausgangspunkt und Maßstab für das eigene Handeln bei der Umsetzung eines Auftrages zu machen!
Mit Einmal-Geschäften kann aber kein selbsttragender Umsatzprozess erreicht werden!
Kunden sind nur durch konsequente Umsetzung der versprochenen Leistung zu überzeugen; erst dann bringt Kundenzufriedenheit nicht nur Wiederhol-Geschäfte, sondern führt auch zu neuen Kunden!
Aus diesen Zusammenhängen heraus begründet sich die zentrale Bedeutung der betrieblichen Funktion „Absatz“ (= Leistungsverwertung), in Verbindung mit einer zielorientierten Markt- und Bedarfsforschung und einem einem aktiven Marketing.
h) Rahmenbedingungen
Das Handeln von Unternehmen wird durch eine Reihe von Rahmenbedingungen beeinflusst.
Rahmenbedingungen (im hier betrachteten Sinne) sind Sachverhalte bzw. Faktoren, die im Umfeld des Unternehmens auftreten bzw. wirken und die einerseits unternehmerisches Risiko und unternehmerische Freiheiten fördern, andererseits aber auch mehr oder weniger stark die unternehmerischen Aktivitäten begrenzen.
Als derartige Rahmenbedingungen sind vor allem zu nennen:
- die Wirtschaftsordnung im betreffenden Land,
- die Gesetzgebung auf gesellschaftsrechtlichen, handelsrechtlichen, steuerrechtlichem, arbeitsrechtlichen, umweltrechtlichen und anderen Gebieten,
- die Ausgestaltung der Europäischen Union und das Wirtschaften unter Euro-Bedingungen,
- die Wirkungen aus der zunehmenden Internationalisierung (Globalisierung) der Wirtschaft,
- die zunehmende Bedeutung der Information und des Informations- bzw. Wissensmanagements für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen,
- der schrittweise Übergang zur Nutzung internationaler Standards der Rechnungslegung (IFRS bzw. US-GAAP),
- die Wirkungen aus neuen Eigenkapitalregelungen für Kreditinstitute (Stichworte „Basel III“ und „Rating“)
u. a.
i) Zusammenfassende Modelldarstellung
Wenn wir die genannten Merkmale eines Unternehmens auf einen Blick erfassen wollen, dann bietet sich hierfür folgende systemorientierte Modelldarstellung an:

Anhand dieses Modells lassen sich nun all jene betrieblichen Funktionen bestimmen, die den laufenden Geschäftsbetrieb von Unternehmen ermöglichen und deren prozessorientiertes Zusammenwirken diesen Betrieb auch absichern.








