a) Firma des Kaufmanns

Auch Unternehmen müssen einen Namen haben. Diese Namensvergabe führt im Handelsrecht zum Begriff der Firma.

„(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.“ 
[§ 17 
HGB]

„(1) Die Firma muß zur Kennzeichnung des Kaufmanns geeignet sein und Unterscheidungskraft besitzen.
(2) Die Firma darf keine Angaben enthalten, die geeignet sind, über geschäftliche Verhältnisse, die für die
angesprochenen Verkehrskreise wesentlich sind, irrezuführen. Im Verfahren vor dem Registergericht wird die
Eignung zur Irreführung nur berücksichtigt, wenn sie ersichtlich ist.“
  [§ 18 HGB]

Bei der Wahl des Namens für ein Handelsgewerbe sind die in untenstehend angegebenen Firmengrundsätze zu beachten.

Nach dem gewählten Namen für ein Handelsgewerbe sind ferner zu unterscheiden:

  • Personenfirmen: Die Firma enthält einen oder mehrere bürgerliche Namen, z. B. ‚Gunter Gründer e. K.‘, ‚Gunter Gründer & Sohn OHG‚,
  • Sachfirmen: Die Firma bezieht sich auf den Gegenstand des Unternehmens, z. B. ‚X-Städter Metallwaren KG‚, ‚PCX Solartechnik GmbH‚,
  • Fantasiefirmen: Der Name ist unter Marketing-Gesichtspunkten frei erfunden, z. B. ‚adidas AG‘, ‚PROMIDUROX KGaA‚,
  • Gemischte Firmen: Der Name entsteht aus der Kombination von Personen-, Sach- oder Fantasienamen, z. B. ‚Lisa Müller & Gunter Gründer, Ausbildungs-Service GbR‚, ‚Gunter Gründer Exrapolit GmbH‚.


b) Handelsregister

Das Handelsregister (HR) ist ein öffentliches Verzeichnis beim Amtsgericht, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute des betreffenden Bezirks führt und das über die dort hinterlegten Dokumente Auskunft erteilt.
Jeder Kaufmann ist gesetzlich verpflichtet, sein Unternehmen mit den im HGB, im AktG bzw. im GmbHG geforderten Angaben in das Register einzutragen zu lassen.

Das Handelsregister wird seit 2007 vollständig elektronisch geführt (vgl. § 8 HGB). Sowohl die Übermittlung und Einreichung der Anmeldungen zur Eintragung in das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) als auch Auskünfte über den Inhalt der Eintragungen und der hinterlegten Dokumente erfolgt mittels elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme.

Die Abteilung A enthält Angabe über die Firma eingetragener Einzelkaufleute sowie über Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. über persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaften. ferner über Sitz bzw. Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma u. a.

Die Abteilung B erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Die Anmeldungen im Handelsregister (Neueintragung, Veränderungen, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form (über den Notar) erfolgen.
Vor jeder Eintragung wird seitens des Amtsgerichts eine firmenrechtliche Prüfung vorgenommen, wobei auch eine Stellungnahme der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eingeholt wird.

Typischerweise enthält das Handelsregister unter anderem Informationen über Firma, Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen, den Gegenstand des Unternehmens, vertretungsberechtigte Personen, die Rechtsform des Unternehmens sowie das Grund- oder Stammkapital.

Die Eintragungen im Handelsregister können rechtserzeugend sein (die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein) oder sie sind als rechtsbezeugend anzusehen (die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt).

Außer den Eintragungen können im Handelsregister auch verschiedene Dokumente wie Gesellschafterlisten, Satzungen von Kapitalgesellschaften, Listen der Aufsichtsratsmitglieder u. a. eingesehen werden.


c) Unternehmensregister

Das Unternehmensregister ist eine Datenbank und Website, die im Auftrag der Bundesregierung seit 2007 zum Zwecke der Recherche über Unternehmen in Deutschland betrieben wird.

Gem. § 8b HGB ermöglicht das Unternehmensregister einen internetbasierten zentralen Zugang zu
den Informationen aus dem Handelsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Genossenschaftsregister.

Außer zu Daten aus den genannten Registern sichert das Unternehmensregister den Zugang zu einer Reihe weiterer Informationen, insbesondere zu Handelsregisterbekanntmachungen, Insolvenzbekanntmachungen und Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger.

Von besonderem Interesse ist , dass hier (und nicht über das Handelsregister) die offenlegungspflichtigen Rechnungslegungsunterlagen (Jahresabschlüsse)  kostenlos abgerufen werden können.

LInks zu Web-Seiten:   Unternehmensregister      Bundesanzeiger

Zur Beachtung:
Im Unterschied zum Handelsregister besteht in Bezug auf die Inhalte des Unternehmensregisters kein Vertrauensschutz!

Recherchen über einzelne Unternehmen, Einsichtnahmen in Veröffentlichungen und Unternehmensträgerdaten sind vom Grundsatz her kostenfrei.
Wenn es jedoch um den Zugriff auf Auszüge aus den genannten amtlichen Registern geht, dann sind diese Auskünfte auch über das Unternehmensregister kostenpflichtig.