a) Begriffsbestimmung
In der marktwirtschaftlich geprägten Wirtschaftsordnungen stellen logischerweise Märkte die wichtigsten Umweltbereiche von Unternehmens dar.
Als Markt bezeichnen wir allgemein einen Ort, an dem sich Anbieter und Nachfrager treffen, um Austauschbeziehungen (Transaktionen) zu gestalten.
Getauscht werden Produkte, Dienstleistungen, verwertbare Rechte und Informationen gegen Zahlungsmittel, um zwar freiwillig.
Der Tausch kommt also dann zustande, wenn sich beide Partner von diesem Tausch einen Nutzen versprechen.
Für die Nutzenbewertung ist dabei der Preis des Gutes der zentrale Maßstab.
Anbieter bzw. Nachfrager sind Unternehmen, private Haushalte, der Staat sowie die Partner im Ausland.
Wichtig ist dabei, dass der Anbieter dem potenziellen Kunden (als Nachfrager) sichtbar macht, welchen Nutzen er aus dem Angebot für sich ziehen kann!
Erst wenn dieser Nutzen ausreichend transparent ist, wird der gewünschte Austauschprozess in Gang kommen.

b) Ausgewählte Erscheinungsformen von Märkten
Für die Austauschbeziehungen zwischen Unternehmen und der relevanten Umwelt haben folgende Erscheinungsformen von Märkten eine besondere Bedeutung:
| Nr. | Kriterium | Erscheinungsform | Anmerkungen |
| 1 | Tauschgegenstand | Gütermärkte, Faktormärkte | Gütermärkte: Angebot, Nachfrage zu Sachgütern, Dienstleistungen u. a., Faktormärkte: Angebot, Nachfrage zu Produktionsfaktoren wie Arbeit, Boden, Kapital, Information. |
| 2 | Art der getauschten Güter bzw. Bezug Unternehmen – Markt | Beschaffungsmärkte (Material, Waren), Investitionsgütermärkte, Immobilienmärkte, Dienstleistungsmärkte, Arbeitsmarkt, Absatzmärkte, Finanzmärkte, Informationsmärkte | Beschaffungsmärkte: Märkte, auf denen benötigte Prozessvoraussetzungen (Rohstoffe, Waren u. a.) angeboten und nachgefragt werden, Investitionsgütermärkte: Angebot und Nachfrage zu langlebigen Produktionsgüter (Maschinen, Fahrzeuge u. a.), Immobilienmärkte: Angebot und Nachfrage zu Grundstücken, Gebäuden u.a., Arbeitsmarkt: Angebot und Nachfrage zu Arbeitsleistungen (Personal), Absatzmärkte: Märkte, auf denen die Unternehmen ihre erstellten Güter zum Kauf anbieten und von anderen Unternehmen, privaten Haushalten, dem Staat und von ausländischen Kunden nachgefragt werden, Finanzmärkte: Angebot und Nachfrage zu Finanzanlagen (Kapitalmarkt) bzw. zu liquiden Mitteln (Geldmarkt), Informationsmärkte: Angebot und Nachfrage zu Informationen als zweckbestimmtes Wissen (wie Know-how zu Produkten, Technologien, Vertriebskanälen und dgl.). |
| 3 | Kräfteverhältnis zwischen Anbietern und Nachfragern | Verkäufermarkt, Käufermarkt | Verkäufermarkt: Die Nachfrage übertrifft das Angebot, Käufermarkt: Das Angebot übertrifft die Nachfrage. |
| 4 | Marktzutritts-möglichkeiten | offene Märkte, beschränkte Märkte, geschlossene Märkte | offene Märkte: Freier Marktzutritt für Anbieter und Nachfrager, beschränkte Märkte: Ein Marktzutritt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (z. B. Konzessionen), geschlossene Märkte: Nur für bestimmte Anbieter bzw. Nachfrager zugänglich (z. B. Staat als Nachfrager von Rüstungsgütern). |
| 5 | Realität des Marktes | physische Märkte, elektronische Märkte | physische Märkte: Reale (Güter-, Faktor-) Märkte, elektronische Märkte: Nur über Internet zugängliche Märkte (E-Commerce, E-Business). |
| 6 | Begrenzung des Marktes | lokale Märkte. regionale Märkte, nationale Märkte, globale Märkte | lokale Märkte: Märkte in einer Stadt bzw. in ländlichen Gebieten, regionale Märkte: Märkte, die auf Regionen begrenzt sind und regionale Besonderheiten hervorheben, nationale Markte: Diese Märkte sind im Wesentlichen auf das Staatsgebiet eines Landes begrenzt, globale Märkte: Anbieter und Nachfrager treten weltweit miteinander in Austauschbeziehungen. Diese Beziehungen werden durch keine nationalen oder sonstigen Einschränkungen begrenzt. |
| 7 | Zollgegebenheiten | Binnenmarkt, Außenmärkte | Binnenmarkt: Innerhalb eines Binnenmarktes gibt es keine Zollgrenzen. Besonders wichtig: Europäischer Binnenmarkt, Außenmärkte: Marktzutritt wird durch Zölle beeinflusst. Damit können protektionistische Maßnahmen für Importe bzw. Exporte verbunden sein. |
| 8 | Anzahl der Marktteilnehmer | Monopolmärkte, Oligopolmärkte, Polypolmärkte | Monopolmärkte: Nur ein Anbieter bzw. ein Nachfrager,. Oligopolmärkte: Wenige Anbieter bzw. Nachfrager. Polypolmärkte: Viele Anbieter und Nachfrager. |
c) Markt und Wettbewerb
Ein Grundmerkmal von marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnungen ist die Wettbewerbsfreiheit. Somit sind Markt und Wettbewerb (Konkurrenz) untrennbar miteinander verbunden.
Dies bringt für beide Pole des Marktes (Anbieter wie Nachfrager) Vorteile, denn „Konkurrenz belebt das Geschäft“ und Leistungsvergleiche führen (bei Anbietern) zu innovativem Leistungsdruck und zu besseren (günstigeren) Angeboten für Nachfrager.
Wettbewerb im wirtschaftlichen Sinne charakterisiert eine Situation, in der Wirtschaftssubjekte (Unternehmen u. a.) auf dem Markt mit dem Einsatz unterschiedlicher Mittel um das Erreichen gleicher oder ähnlicher Ziele ringen.
Das Erreichen eines definierten Zieles ist aber – in der Regel – nur einem der Wettbewerber möglich. Dadurch entsteht für alle Wettbewerber Leistungsdruck, der zu Ergebnissen führt, die unter anderen Umständen nicht oder nicht in gleichem Maße erreicht werden würden.
Der Wettbewerb in der Marktwirtschaft trägt dazu bei, dass Produktionsfaktoren dort eingesetzt werden, wo eine Bedürfnisbefriedigung durch Bereitstellung von Gütern am produktivsten und absatzsichersten erscheint.
Wettbewerb schafft ferner Anreize zur Produkt- und Verfahrenserneuerung (= Innovation). Der Wettbewerb wirkt damit als ein Motor des technischen Fortschritts.
Wettbewerb hält auch die Marktmacht einzelner Unternehmen in Grenzen und schafft damit für die Kunden die Möglichkeit, Güter zu vernünftigen Preisen zu erwerben (Verhinderung des Preisdiktats zu Lasten der Nachfrager).

d) Funktionen des Wettbewerbs
Wie aus der Begriffsbestimmung hervorgeht, hat der Wettbewerb in der Marktwirtschaft vor allem drei Funktionen zu erfüllen:
| Funktion | Anmerkungen |
| Allokationsfunktion | Der Wettbewerb auf den Märkten sichert, dass hinsichtlich des Einsatzes von knappen Ressourcen mit dem Ziel der Herstellung von Gütern eine steuernde Wirkung ausgeht: Die Produktionsfaktoren werden dort hingelenkt, wo sie produktiv und mit den besten Chancen auf einen entsprechenden Absatz der hergestellten Güter wirken können (Allokation: Zuweisung von Mitteln und Material). Auf diese Weise wird einerseits die Zusammensetzung des Güterangebots an den Präferenzen der Konsumenten ausgerichtet, andererseits sichert das Verfolgen einzelwirtschaftlicher Ziele (Gewinnerzielung, Kostensenkung) der gesamtwirtschaftlichen Ressourcenverschwendung entgegen. |
| Innovationsfunktion | „Konkurrenz belebt das Geschäft“, sagen die Unternehmer. Dort, wo Wettbewerb herrscht, streben die Unternehmen danach, durch Entwicklung und Bereitstellung neuer Produkte und Verfahren Wettbewerbsvorteile zu erringen. Wettbewerb ist somit Motor des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. |
| Verteilungsfunktion | Wettbewerb verhindert die Herausbildung monopolartiger Marktstrukturen und damit Preisdiktate zu Lasten der Nachfrager. Insofern sichert Wettbewerb eine leistungsgerechtere Einkommensverteilung. Markantes Beispiel hierfür ist die Überwindung des Monopols der Deutschen Telekom im Telefonverkehr. Ähnliche Wirkungen zeigen sich in der Überwindung der monopolartigen Marktstrukturen beim Angebot von elektrischem Strom und anderen Verbrauchsenergien. |
Damit der Wettbewerb auf Märkten diesen Funktionen gerecht werden kann, bedarf es bestimmter rechtlicher Regelungen. Diese Regelungen wurden und werden durch die staatlichen Wettbewerbspolitik geschaffen.
Grundlegendes Ziel dieser Politik ist darin zu sehen, gegen Wettbewerbsbeschränkungen und unlautere Praktiken im Verhalten von Markteilnehmern vorzugehen.








