a) Begriffsbestimmungen
In der Lerneinheit „Unternehmen und Unternehmensmerkmale“ wurde hervorgehoben, dass das Handeln von Unternehmen durch eine Reihe von Rahmenbedingungen beeinflusst wird .
Als derartige Rahmenbedingungen sind all jene externen Gegebenheiten, gesetzlichen Vorschriften und dgl. zu verstehen, die einerseits unternehmerisches Risiko und unternehmerische Freiheiten fördern, andererseits aber auch unternehmerische Aktivitäten mehr oder weniger stark begrenzen.
Rahmenbedingungen entspringen primär der gegebenen Rechts- und Wirtschaftsordnung.
Betrachten wir zunächst die Bedeutung der Wirtschaftsordnung für das Handeln der Wirtschaftseinheiten.
Unter Wirtschaftsordnung versteht man:
a) die politische und rechtliche Ordnung, innerhalb derer das Wirtschaftsgeschehen in einer Volkswirtschaft abläuft bzw.
b) die reale, in der Wirtschaftspraxis wirkende Gesamtheit der Prinzipien sowie der normativen und institutionellen Rahmenbedingungen für das Handeln der Unternehmen, der Haushalte und der weiteren Wirtschaftssubjekte im Rahmen einer Volkswirtschaft.
Für die praktische Gestaltung einer solchen Wirtschaftsordnung bieten sich zwei Grundmodelle an:
a) eine zentral gesteuerte Planwirtschaft oder
b) eine dezentral gesteuerte Marktwirtschaft.
Diese Grundmodelle werden auch als (idealtypische) Wirtschaftssysteme bezeichnet.
Zu beachten ist dabei, dass es in der Realität der Volkswirtschaften der verschiedenen Länder keine Wirtschaftsordnung gibt, die sich ganz exakt dem Wirtschaftssystem „Marktwirtschaft“ oder dem Wirtschaftssystem „Planwirtschaft“ zuordnen lässt.
So wird beispielsweise die staatlich regulierte Landwirtschaft in den EU-Ländern als eine hoch subventionierte, ineffiziente Planwirtschaft charakterisiert, in der der marktwirtschaftliche Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher verkümmert ist und in der anderen Anbietern der Marktzutritt erschwert wird.
Andererseits funktionieren in noch bestehenden „zentral gesteuerten Planwirtschaften“ viele Bereiche nach marktwirtschaftlichen Kriterien und Ordnungsbeziehungen.
b) Soziale Marktwirtschaft
Grundlage der Wirtschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland ist die soziale Marktwirtschaft.
Die soziale Marktwirtschaft basiert auf einer marktwirtschaftlichen Ordnung und ist charakterisiert durch
- das Recht auf Eigentum an Produktionsmitteln,
- die Gewerbe- und Vertragsfreiheit,
- die freie Preisbildung,
- die dezentrale wirtschaftliche Leitung und
- die dynamischen Wettbewerb einerseits sowie durch
- den sozialen Ausgleich,
- die Gewährleistung sozialer Sicherheit und
- die angestrebter sozialer Gerechtigkeit andererseits.
In diesem Sinne ist die soziale Marktwirtschaft eine Wirtschaftsordnung, die eine Synthese zwischen
- der Wirkungsweise des Marktes einerseits und
- den Ansprüchen hinsichtlich persönlicher Freiheit, sozialer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit der Mitglieder der Gesellschaft andererseits
herzustellen und aufrechtzuerhalten versucht.
In diesem Zusammenhang kommt der Ordnungsfunktion des Staates immense Bedeutung zu.
Bereiche der Ordnungspolitik des Staates sind vor allem:
- die Gestaltung der Wettbewerbsordnung (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb,)
- die Gestaltung der Tarif– und Arbeitsmarktordung (Tarifvertragsgesetz, Kündigungsschutzgesetz u. a.),
- die Gestaltung der Sozialordnung (Sozialgesetzbuch SGB I bis SGB XII) u. a.








