a) Europäische Union

Außer der Wirtschaftsordnung gewinnen als „Rahmenbedingungen“ zunehmend jene Gegebenheiten und Rechtsvorschriften an Bedeutung, die im Kontext zur Europäischen Union, zum Europäischen Binnenmarkt und zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (Euro-Zone) stehen.

Die Europäische Union (EU) ist eine Staatengemeinschaft, die zur Zeit 27 Mitgliedsländer (Stand 2025) mit insgesamt über 500 Mio. Einwohnern umfasst und die sich das Ziel gesetzt hat, einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt mit zollfreiem Warenverkehr, Niederlassungsfreiheit für Unternehmen, Freizügigkeit der Arbeitnehmer sowie einer einheitlichen Währung (Euro) zu schaffen, um über diese neue Partnerschaft den Weg zu öffnen, frühere Gegnerschaften zu überwinden und sich als Solidargemeinschaft den globalen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu stellen.


b) Europäischer Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt besteht offiziell seit dem 1. Januar 1993. Er ist das Kernstück der Europäischen Union. Dies zu betonen, ist gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung wichtig, denn der Binnenmarkt ist ein wichtiger Faktor für die internationale Wettbewerbsfähigkeit, das wirtschaftliches Wachstum, den technischen Fortschritt und die Mobilität in Europa.

Im Europäischen Binnenmarkt gelten die vier Grundfreiheiten:

GrundfreiheitAnmerkungenZiele
Freier WarenverkehrDer freie Warenverkehr sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Waren europaweit anbieten können.
Durch die Öffnung der nationalen Märkte treten darüber hinaus mehr Unternehmen miteinander in Wettbewerb. Dadurch entsteht eine größere Produktvielfalt, verbunden mit dem Druck auf die Preise.
Wegfall der Grenzkontrollen, Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Normen, Harmonisierung von Steuern, allerdings gibt es noch keine einheitlichen Umsatz- und Verbrauchsteuersätze.
Freier Dienstleistungs-verkehrDer freie Dienstleistungsverkehr ermöglicht es vor allem den Finanzdienstleistern, den Versicherungen, den Transport- und Telekommunikationsdienstleistern, ihre Produkte europaweit, in einem Markt von 500 Mio. Menschen anzubieten.Liberalisierung der Finanzdienste, Harmonisierung der Banken- und Versicherungsaufsichten, Öffnung der Logistik- und Kommunikationsmärkte.
Freier Personen-verkehrDer freie Personenverkehr stellt sicher, dass jeder EU-Bürger in andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union reisen, dort leben, arbeiten oder studieren darf. Dieses Grundprinzip ist auch für Anbieter gewerblicher, kaufmännischer, handwerklicher und freiberuflicher Tätigkeiten von Vorteil.Wegfall von Grenzkontrollen (Schengener Abkommen), keine Einfuhr-/Ausfuhr – und Zollkontrollen. Zum Schutz von Gesundheit, Kulturgütern und in Bezug auf Sicherheit gibt es jedoch Import-/ Exportbeschränkungen.
Harmonisierung der Einreise-, Asyl-, Waffen- und Drogengesetze u. a.
Freier KapitalverkehrDer freie Kapital- und Zahlungsverkehr bedeutet, dass jeder EU-Bürger innerhalb des Europäischen Binnenmarktes sein Geld frei und in beliebiger Höhe anlegen und beispielsweise auch Immobilien kaufen darf. Für Unternehmer garantiert der freie Kapital- und Zahlungsverkehr, dass diese ihr Geld in andere europäische Unternehmen investieren und Eigentümer dieser Unternehmen werden können.Größere Freizügigkeit für Geld- und Kapitalbewegungen, Aufbau eines gemeinsamen Marktes für Finanzdienstleistungen, Liberalisierung des Wertpapierhandels, Maßnahmen gegen Geldwäsche u. a.


c) Euro und Eurozone

Das Ziel, die Schaffung des Europäischen Binnenmarktes durch eine gemeinsame Währung bei Sicherung hoher Preisstabilität zu ergänzen, wurde bereits zum 1. Juli 1990 zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft vereinbart.

Formal sind alle 27 EU-Länder Mitglied der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), aber nur 19 Länder sind bislang Mitglied der sog. Euro-Zone, in der der „Euro“ seit 1999 als Buchgeld und seit 2002 auch als Bargeld die gemeinsame Währung bildet .

Es ist – gerade im Zusammenhang mit der Krise in der Euro-Zone – zu beachten, dass der „Euro“ auch in Nicht-EU-Länder als gesetzliches Zahlungsmittel genutzt wird. Dies trifft beispielsweise für Montenegro, den Vatikan und Monaco zu.
Andere Länder haben einen festen Wechselkurs ihrer nationalen Währungen zum Euro festgelegt, so zum Beispiel Bulgarien.

Die Einführung einer gemeinsamen Währung hat für die Geschäftstätigkeit der Unternehmen durchaus Vorteile gebracht, da sowohl Aufwendungen als auch Risiken im Zahlungsverkehr bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen wegfielen.

Da der Euro jedoch gegenwärtig gegenüber anderen Währungen (US-Dollar, Schweizer Franken u. a.) als „schwach“ zu bewerten ist, ergeben sich für Unternehmen in der Eurozone doch eine Reihe von Problemen, denn der (scheinbaren) Verbilligung der Exportleistungen stehen Verteuerungen bei Importen gegenüber.

Siehe hierzu auch:

EZB: Der Euro