1.1.1 Unternehmensgründung, Existenzgründung
a) Problemstellung (mit Tests)
Die Gründung eines neuen – wie auch die Übernahme eines bestehenden – Unternehmens birgt nicht nur große Risiken in sich, sondern eröffnet immer auch Chancen, Neues zu gestalten und sich den Herausforderungen im Wettbewerb um Kunden und Umsätze zu stellen.
Dennoch gilt; „Gut Ding will Weile haben!“ Daher bedarf jedwede Unternehmensgründung stets einer gründlichen Vorbereitung. Welche wesentlichen Aspekte hierbei zu beachten ist, wird in diesem ersten Abschnitt mit Bezugnahme und Hinweis auf weitere Quellen dargestellt.
Dabei sollen Sie sich gleich aktiv mit einschalten. indem Sie versuchen, die nachstehend aufgeführten Fragen – entsprechend ihrem Kenntnisstand – zu beantworten.
Hinweis: Die Antworten zu gestellten Fragen sollten mindestens 12 Zeichen umfassen!
b) Einordnung, Begriffsabgrenzungen
Die Gründung neuer und die Fortführung bestehender Unternehmen (über Nachfolgeregelungen) hat – wie einleitend bereits hervorgehoben – existenzielle Bedeutung für die Sicherung und den Ausbau der Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft:1
- Unternehmensgründer schaffen mit ihren Unternehmen neue Arbeitsplätze,
- Unternehmensgründer schaffen den Markteinstieg in der Regel nur dann, wenn sie neue, innovative Produkte und Dienstleistungen hervorbringen und anbieten,
- Unternehmensgründer belegen den Wettbewerb als Motor des Fortschritts
Als Unternehmensgründung wird jener vielschichtige Vorgang bezeichnet, der das Errichten eines neuen Unternehmens und seiner Einführung auf dem Markt beinhaltet.
Sofern es sich hierbei um kleine Unternehmen handelt, spricht man von Existenzgründung. Dies kann entweder als originäre Neugründung oder auch als Existenzgründung im Rahmen eines Franchise-Konzepts oder auch durch Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes erfolgen.
Bei einer Ausgliederung eines Teils eines bestehenden Unternehmens und dessen Überführung in einen eigenständiger Rechtskörper, spricht man von einer Ausgründung (derivative Unternehmensgründung).
Wird ein Unternehmen mit dem Ziel gegründet, die Umsetzung einer besonderes innovativen Geschäftsidee so zu fördern, dass sich eines schnelles Unternehmenswachstum einstellt, spricht man von einem Startup.
Die selbstständige Tätigkeit nach erfolgter Gründung/Übernahme eines Unternehmens zielt darauf ab, durch die marktliche Veräußerung der erstellten Produkte und/oder Leistungen Erlöse zu erzielen, die nicht nur die dabei entstandenen Kosten decken, sondern darüber hinaus die notwendigen Mittel für den eigenen Lebensunterhalt erbringen.
Die Unternehmensgründung erfolgt mit Beginn der selbstständigen Geschäftstätigkeit, formaljuristisch jedoch bereits durch die notwendige Gewerbeanmeldung oder- bei den sog. freien Berufen – allein durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt.
Wichtig ist, dass die selbstständige Tätigkeit von Gründern keine Indizien aufweist, die eine Scheinselbständigkeit vermuten lassen.
c) Gründer
Gründer sind Personen, die als Unternehmer risikobewusst denken und handeln müssen. Dies bedeutet vor allem:
- Gründer bestimmen eigenständig und unabhängig Inhalt und Ziele ihrer Tätigkeit bzw. der Tätigkeit ihres Unternehmens. Sie stützen sich dabei auf eigenständig erarbeitete Strategien für ihr produkt-, markt- und kundenorientiertes Handeln.
- Gründer bestimmen die interne und externe Organisation des von ihnen gegründeten bzw. geführten Unternehmens.
- Gründer haben als Unternehmer die Verfügungsgewalt über die Finanzen ihres Unternehmens und setzen diese Mittel so ein, dass die Zukunftsfähigkeit und die Bonität ihres Unternehmens gesichert wird.
- Gründer tragen als Unternehmer das volle Risiko für die Folgen ihrer Entscheidungen und Handlungen.
u. a. m.
Durch diese und weitere Merkmale unterscheiden sich Gründer von sog. Scheinselbstständigen, denn Indizien für eine Scheinselbstständigkeit liegen dann vor, wenn die betreffende Person
- im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Beschäftigten angestellt hat, dessen Arbeitsentgelt aus
diesem Beschäftigungsverhältnis im Monat 400 Euro übersteigt und/oder. - auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und/oder
- Tätigkeiten ausführt, die typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen lassen und/oder
- Tätigkeiten der Person ausführt, die dem äußeren Erscheinungsbild nach den Arbeiten entsprechen, die für den selben Auftraggeber zuvor auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wurden.
An dem Aufdecken einer Scheinselbstständigkeit sind vor allem die Sozialversicherungsträger interessiert. Existenzgründer müssen daher bei der Gestaltung und Ausführung von Vertragsverhältnissen streng darauf achten, dass sich ihre Tätigkeit als Selbstständiger deutlich von der eines abhängig Beschäftigten unterscheidet.2
1.1.2 Gründungsmöglichkeiten
a) Übersicht
Für den „Sprung in die Selbstständigkeit“ bestehen sachlich verschiedene Möglichkeiten, die alle Vor- und Nachteile haben und unterschiedliche Chancen und Risiken in sich bergen. Dies betrifft vor allem
- die Neugründung eines Unternehmens,
- die Selbständigkeit im Rahmen eines Franchisings,
- die Übernahme eines bestehenden Betriebes oder der tätige Beteiligung an einem Unternehmen,
- die Kleingründung, ferner Spin-Offs oder ein E-Business.1
Aus Erhebungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Gründungs-Monitor) geht hervor, dass 71% aller Existenzgründungen als Neugründungen einzuordnen sind, während nur 9% durch Übernahmen und 20% durch Beteiligungen an Unternehmen zustande kommen.
b) Neugründung
Die Neugründung eines Unternehmens durch einen oder mehrere Gründer ist laut Statistiken zum Gründungsgeschehen in Deutschland die häufigste Form der Unternehmensgründung.
Grundvoraussetzung für eine Neugründung ist eine tragfähige Geschäftsidee, denn Neugründung bedeutet, für die zu erstellenden Produkte bzw. Dienstleistungen Kunden zu finden und Kunden zu binden, sich gegenüber einer Konkurrenz zu behaupten und über einen langen „finanziellen Atem“ zu verfügen, denn in der Gründungsphase entstehen häufig Verluste, die erst einmal getragen werden wollen, ehe es im Umsatzprozess zu kostendeckenden Erlösen kommt.
Somit liegt auf der Hand: Die Neugründung eines Unternehmens erfordert sorgfältige Planung und Vorbereitung sowie eine wirksame Unterstützung des mutigen Unternehmers.
Der Vorteil gegenüber den anderen Wegen in die Selbstständigkeit besteht jedoch darin, dass dem Gründer alle Möglichkeiten offen stehen, um seine Geschäftsidee umzusetzen und sein Unternehmen „step-by-step“ auszugestalten.
Sofern immer möglich, kann die Neugründung eines Unternehmens „nebenberuflich“ vorbereitet werden. Dies bedeutet, dass während eines Partnerschafts- oder Beschäftigungsverhältnisses bereits Vorbereitungen für den Übergang in eine Selbstständigkeit getroffen werden. Derartige Vorbereitungen beziehen sich vor allem auf den Ausbau der eigenen Informationsbasis, auf das Kontakte-Knüpfen und dergleichen mehr. Auf diese Weise lässt sich das unternehmerische Risiko der Neugründung mindern.
Die Ausführungen in Kapitel 1 und 2 dieses Lernmoduls werden sich daher vornehmlich mit der Form der Neugründung eines Unternehmens befassen.

c) Franchising
Grundlage der Unternehmensgründung über ein Franchising ist ein Vertrag zwischen einem Franchise-Geber und dem Gründer als Franchise-Nehmer:
Der Franchise-Geber stellt einem Franchise-Nehmer die – meist regional begrenzte – Nutzung eines bereits markterprobten Geschäftskonzeptes gegen Entgelt zur Verfügung. Darin eingeschlossen ist die Vermittlung von Know-how bei der Vermarktung der Franchisegeberleistungen
Auf diese Weise kann der Existenzgründer das unternehmerische Risiko begrenzen, ist aber andererseits bei der Ausgestaltung des Unternehmens eng an die Vorgaben des Franchisegebers gebunden. Der Franchisegeber kann sich darüber hinaus Weisungs- und Kontrollrechte vorbehalten.
In rechtlicher Hinsicht ist der Franchisenehmer ein Händler im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Einen Franchisevertrag sollte der Gründer vor Unterzeichnung von einem im Franchiserecht erfahrenen Anwalt prüfen lassen..
Beispiele für Franchise-Unternehmen:
OBI (Baumarkt), Nordsee (Fischgaststätte), McDonald’s (Schellimbiss-Gaststätte). Clean Bär (Autowäsche).

d) Erwerb eines Unternehmens
Mitteilung der Deutschen Unternehmer-Börse: Jedes Jahr wird für über 1.000 Unternehmen ein Nachfolger gesucht!
Der Erwerb eines bestehenden Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen ist ein aus volkswirtschaftlicher Sicht überaus wichtiger Weg, um sich selbständig zu machen, zumal er diesen Schritt wesentlich erleichtert:
Das betreffende Unternehmen ist mit seinen Geschäftsbeziehungen zu Kunden, Lieferanten und Behörden bereits bereits etabliert, die vom Unternehmen erstellten Produkte/Dienstleistungen sind am Markt eingeführt. Vorteilhaft ist ferner, dass die Mitarbeiter eingearbeitet sind und der Existenzgründer als Nachfolge-Unternehmer auf den Erfahrungen seines Vorgängers aufbauen kann.
Über Unternehmer, die bislang keinen Nachfolger gefunden haben, wird in der Unternehmensbörse nexxt-change Informiert.

e) Erwerb einer tätigen Beteiligung
Auch durch den Erwerb einer Beteiligung bzw. durch den Eintritt als Gesellschafter in ein bestehendes Unternehmen kann der Übergang zur Selbstständigkeit beschritten werden, wobei die spätere vollständige Übernahme des betreffenden Unternehmens eine mögliche Option sein kann.2
Dieser Weg zur Selbstständigkeit ist allerdings in der Regel mit der Klärung gesellschaftsrechtlicher Fragen verbunden. So führt beispielsweise ein Eintritt in ein Einzelunternehmen zu einer neuen Rechtsform, und zwar meist zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, falls keine andere Rechtsform gewählt wird.
f) Kleingründung, Spin-Offs, E-Business
Unter Kleingründung versteht man eine Existenzgründung als Nebenerwerbsgründung, für die ein Start-Kapital von weniger als 25.000 EUR erforderlich ist.
Als Spin-Off wird die Ausgliederung eines Teils eines Unternehmens zum Zwecke der Gründung eines eigenständigen Unternehmens bezeichnet (z. B. Ausgliederung der Forschungsabteilung oder der EDV-Abteilung aus einem Unternehmen).
Als E-Business werden in diesem Zusammenhang Existenzgründungen bezeichnet, die darauf abzielen, Produkte oder Dienstleistungen ausschließlich über Internet (mit einem Warenkorb-System) zu vertreiben. Voraussetzung ist hier, dass der Gründer außer einer „tollen“ Geschäftsidee auch die Internet-Technologie professionell beherrscht.








