2.2.1 Geschäftsidee und Unternehmenszweck

 

a) Die Geschäftsidee und deren kritische Überprüfung

Eine „zündende“ Geschäftsidee ist – im Kontext zu den Motiven für den Schritt in die Selbstständigkeit – ein wichtiger Ausgangspunkt und letztlich Grundlage einer Existenzgründung.1

Unter einer Geschäftsidee versteht man – kurz gesagt – die Antwort auf die Frage „Womit will der Existenzgründer sein Geld verdienen?“
Anders ausgedrückt: Eine Geschäftsidee ist – in ihrer ersten Form – eine mehr oder weniger präzise Vorstellung des Existenzgründers davon, mit welchem Angebot von Produkten (Erzeugnisse oder Dienstleistungen) eine zu gründende, tragfähige wirtschaftliche Existenz aufgebaut werden kann.

In Anbetracht der Bedeutung der Geschäftsidee im gesamten Existenzgründungskonzept ist es nur folgerichtig, wenn als Erstes die Überprüfung der Umsetzbarkeit einer fixierten Idee vorgenommen wird.
Auf welche Aspekte es dabei besonders ankommt, soll die folgende Abbildung verdeutlichen.

Bei der Suche nach Geschäftsideen und deren Überprüfung kann die Vielfalt von Informationsquellen, insbesondere über Internet2 sowie in Zeitschriften wie „Impulse„, „franchise“ u. a. genutzt werden.


b) Unternehmenszweck, Betriebszweck, Corporate Identity

Mit der Auswahl einer tragfähigen Geschäftsidee wird der Zweck eines zu gründenden Unternehmens bestimmt.

Der Unternehmenszweck kennzeichnet die grundlegende Bestimmung des Gegenstandes der Tätigkeit eines Unternehmens, seine (selbstbestimmte) Funktion, die das Unternehmen als Ganzes nach außen und nach innen zu erfüllen hat.

Diese Zweckbestimmung ist im Gründungsdokument, im Gesellschaftsvertrag, in der Satzung bzw. im Statut des betreffenden Unternehmens explizit zu verankern.

Sie ist zugleich Ausgangspunkt für die Firmierung des Unternehmens, das heißt für die Bestimmung einer Firma im Sinne des Namens, unter dem das Unternehmen im Wirtschaftsleben tätig sein will.

In der Regel ist der Unternehmenszweck umfassender als der eigentliche Betriebszweck. Letzterer bezieht sich auf jenen Gegenstand der Unternehmenstätigkeit, der die Leistungserstellung und –verwertung von betriebsprozessbezogenen Ertragsgütern zum Inhalt hat, während zum Unternehmenszweck durchaus mehr gehören kann.
So kann im Unternehmenszweck bestimmt sein, dass Beteiligungen an anderen Unternehmen eingegangen werden, dass Ausleihungen vorgenommen werden können und dgl. mehr.

Wichtig:
Mit der Bestimmung des Unternehmenszwecks erfolgt zugleich die Festlegung des „Selbstverständnisses“ des betreffenden Unternehmens im Sinne eines „Corporate Identity“.

Ein Corporate Identity ist das „Selbstverständnis“ eines Unternehmens, das sich in einem unverwechselbaren Erscheinungsbild, im Verhalten und in der Kommunikation nach innen und nach außen schlüssig darstellt.

Diese spezifische Identität findet bei Unternehmen ihren Ausdruck vor allem in einer Unternehmensphilosophie (als System von Leitideen sowie ethischen und moralischen Werthaltungen), in einem Unternehmensleitbild (als Handlungsorientierung für den Unternehmer selbst sowie für alle Führungskräfte und Mitarbeiter des Unternehmens) und im Hervorheben seiner Kernkompetenz.

Ziel der Corporate-Identity-Politik ist, das Unternehmen am Markt in puncto Erscheinungsbild als eindeutig und unverwechselbar zu positionieren sowie die Mitarbeiter so in das Unternehmen zu integrieren, dass sie sich mit „ihrem Unternehmen eins fühlen“.

Der Entwicklung eines derartigen Corporate Identity ist bereits bei der Unternehmensgründung ein großes Gewicht beizumessen, um sich von Beginn an im gesamten Erscheinungsbild von Wettbewerbern positiv zu unterscheiden.


2.2.2 Weitere konstitutive Entscheidungen

 

a) Standort und Wirkungsraum

Nach der Erarbeitung und Präzisierung der Geschäftsidee und der Umsetzung dieser im Sinne Bestimmung des Unternehmenszwecks. sind im Prozess der Unternehmensgründung weitere konstitutive Entscheidungen zu treffen, und zwar als Nächstes die Entscheidung zum Standort des künftigen Unternehmens und zum Wirkungsraum der Unternehmensaktivitäten.
Die beste Geschäftsidee kann sich schnell „in Luft auflösen“, gelingt es nicht, einen zur Geschäftsidee passenden Standort zu finden

Als Standort eines Unternehmens gilt der geographisch bestimmte Ort, an dem das Unternehmen seine Leistungsfaktoren zum Einsatz bringt, um Ertragsgüter entsprechend seinem Unternehmenszweck zu erstellen.

Besteht ein Unternehmen aus mehreren Unternehmensteilen mit unterschiedlichen Standorten, gilt der Sitz der Unternehmensleitung als Standort des Unternehmens.

Als Standortfaktoren werden all jene Sachverhalte und Gegebenheiten in Betracht gezogen, deren ortsspezifisches Wirken signifikanten Einfluss auf die Wahl des konkreten Standortes für die Gründung bzw. Neuansiedlung eines Unternehmens und damit auf die Verwirklichung seiner ökonomischen, sozialen und ökologischen Ziele ausübt.
Dabei werden aufwandswirksame, personalwirtschaftliche sowie ertragswirksame Faktoren in einen Zusammenhang gebracht.

Aufwandsbeeinflussende Faktoren sind vor allem Grundstückspreise, Mietpreise für Gewerberäume, Beschaffungskosten für Rohstoffe, Niveau der technischen Infrastruktur mit deren Wirkungen auf die Transportkosten, ferner Steuern und andere Abgaben, Energiekosten, Bebauungsvorschriften, Umweltschutzauflagen und dgl.

Zu den personalwirtschaftlichen und sozialen Faktoren gehören vor allem die Verfügbarkeit über qualifiziertes Fachpersonal, die Höhe der Lohnkosten, nutzbare Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand bei Umschulungen bzw. bei der Einstellung von Personal, soziales Klima am  Standort und dgl.

Als ertragswirksame Faktoren gelten vor allem die durch Kaufkraft untersetzte Nachfrage nach den vom Unternehmen angebotenen Gütern, die gegebene Lebensqualität am Ort, die Konkurrenzsituation am Standort und dgl. mehr.

Im Kontext zum Geschäftszweck und zum Standort ist auch zu beachten bzw. zu klären, welchen Wirkungsraum das zu gründende betreffende Unternehmen anstrebt bzw. ausfüllen will.

Als Wirkungsraum von Unternehmen ist sowohl der geographisch bestimmbare Aktionsradius im Handeln des betreffenden Unternehmens als auch die damit im Zusammenhang stehende Kombination von Produkten und Märkten innerhalb dieses Aktionsradius zu verstehen.

Hinsichtlich des Wirkungsraumes muss der Existenzgründer klären, ob er seine künftigen Angebote (Produkte, Dienstleistungen) nur

  • lokal (am Standort des Unternehmens),
  • regional,
  • überregional,
  • deutschlandweit,
  • im Wirtschaftsgebiet der Europäischen Union oder auch
  • im globalen Maßstab

anbieten will oder – unter Beachtung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften – auch anbieten kann.
Darüber hinaus ist auch bereits in der Konzeptionsphase zu klären, ob die Geschäftsidee auf eines reines E-Business-Geschäft (über Internet) hinausläuft oder ob sich die Geschäftsidee überhaupt eignet, Kunden über das Internet zu gewinnen und E-Commerce-Geschäfte zu betreiben.


b) Wahl der Rechtsform des Unternehmens

Die Entscheidung über die Rechtsform gehört – zusammen mit der Bestimmung des Unternehmenszwecks und der Festlegung des Standortes des Unternehmens – gleichfalls zu den so genannten konstitutiven Entscheidungen der Gründung bzw. Umwandlung eines Unternehmens.

Die Entscheidung zur Rechtsform eines Unternehmens bezieht sich auf die Wahl einer gesetzlich zulässigen Form der Ausgestaltung der Handlungs- und Entscheidungskompetenzen im Inneren des Unternehmens (Fragen der Geschäftsführungsbefugnisse) sowie der Beziehungen des Unternehmens nach außen (Fragen der Vertretung des Unternehmens gegenüber Dritten, Haftung für eingegangene Verbindlichkeiten).

Folgende Wirkungen der Rechtsform sind bei der diesbezüglichen Entscheidungsfindung zu beachten:

  • Die Rechtsform beeinflusst den Gründungsaufwand (z. B. Mindesteinlagen bei Gründung einer Kapitalgesellschaft).
  • Mit der Rechtsform werden die Haftungsverhältnisse geklärt (z. B. Haftung auch mit dem Privatvermögen beim Einzelunternehmen, begrenzte Haftung bei Kapitalgesellschaften).
  • Mit der Rechtsform werden die Leitungsbefugnisse und die Organisationsgewalt geklärt (z. B. obliegt dem Einzelunternehmer die Geschäftsführung nach innen und die Vertretung nach außen. Bei einer GmbH kann aber auch ein Nicht-Gesellschafter zum Geschäftsführer bestellt werden).
  • Die Wahl der Rechtsform bestimmt die Möglichkeiten der Kapitalaufbringung, die Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen, die Möglichkeiten der Veräußerung des Unternehmens u. a.
  • Die Wahl der Rechtsform bestimmt die Form der Buchführungspflicht bis hin zum Erstellen von Jahresabschlüssen.
  • Die Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens bestimmt ferner, wer aufgrund welcher Rechtsbasis Anspruch auf Ausschüttung von Gewinn hat bzw. wer in welchem Umfang an Verlusten zu beteiligen ist.
  • Die Entscheidung über die Rechtsform des Unternehmens bestimmt auch, welche Steuern aufgrund welcher Regelungen zu zahlen und welche Kosten mit der Rechtsform verbunden sind.
  • Schließlich wird mit der Wahl der Rechtsform geklärt, ob ein Aufsichtsrat (wie bei einer Aktiengesellschaft) zu bilden ist und ob gemäß Betriebsverfassungsrecht Mitbestimmungsrechte der Belegschaft einzuräumen sind.

An dieser Stelle soll eine Grafik die Vielfalt möglicher Rechtsformen verdeutlichen.


2.2.3 Eigenkapitalaufbringung und Finanzierung

 

a) Bedeutung der Eigenkapitalaufbringung

Eine hinreichende Ausstattung mit Eigenmitteln (in Form von Sachgütern, verwertbaren Rechten und sowie von Geld) ist eine unabdingbare Grundlage für eine Unternehmensgründung sowie im Weiteren für die notwendige finanzielle Unabhängigkeit des Unternehmens.

Die Ausstattung eines Unternehmens mit Eigenmitteln bildet

a) die Haftungsgrundlage gegenüber Gläubigern und

b) die Handlungsgrundlage für die Ingangsetzung und das Aufrechterhalten seines Geschäftsbetriebes.

Höhe und sachliche Ausgestaltung der Eigenmittelausstattung wird maßgeblich durch den Unternehmenszweck sowie durch die gewählte Rechtsform des Unternehmens bestimmt.
Die entsprechende Mittelbereitstellung in Form von Geld oder in Form von geldwerten Sachgütern oder Rechten wird als Einlagenfinanzierung (der Gründer des Unternehmens) bezeichnet.
Kommen später weitere Eigentümer hinzu, dann sprechen wir von Formen der Beteiligungsfinanzierung.

Es ist zwar möglich, eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit einem Startkapital von nur einem Euro (als Bareinzahlung) zu gründen, aber damit sind Bedingungen verknüpft, die auch nicht so leicht zu erfüllen sind.

Zu den Aufgaben in der Konzeptionsphase zur Existenzgründung gehört somit auch die Klärung, welche eigenen Mittel (nach Art und Höhe) der Gründungswillige beim Start in die Selbstständigkeit aufbringen kann bzw. – im Kontext zur Rechtsform – aufbringen muss und auf welche Weise die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs des zu gründenden Unternehmens generell finanziert werden kann.


b) Fragen zur Finanzierung

Zu den Aufgaben in der Konzeptionsphase zur Existenzgründung gehört – nach der Klärung der Möglichkeiten zum Aufbringen eigener Mittel im Kontext zur avisierten Rechtsform – vor allem auch die Klärung der Frage, auf welche Weise die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs des zu gründenden Unternehmens generell finanziert werden kann.

Mit den entsprechenden Recherchen sind somit Antworten auf folgende Fragen zu geben: Ist bei dem betreffenden Vorhaben eine Beteiligung anderer Gesellschafter (Personen, Unternehmen) sinnvoll? (Analyse der möglichen Formen einer Beteiligungsfinanzierung bzw. einer Risikofinanzierung).

Welche Angebote der Bereitstellung nicht rückzahlungspflichtiger Zuschüsse für die Existenzgründung können genutzt werden? (Analyse der Formen der Zuschussfinanzierung).

Welche Angebote der Bereitstellung zins- und tilgungsbegünstigter Kredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder durch andere Kreditinstitute können genutzt werden? (Analyse der zins- und tilgungsbegünstigten Fremdfinanzierung).

Erfordert die Finanzierung des Vorhabens die Aufnahme weiterer Kredite (Kreditfinanzierung über Kreditinstitute, Gesellschafterdarlehen) oder die Inanspruchnahme kreditähnlicher Finanzierungsformen (wie Leasing)?

Welche Sicherheiten kann der Gründungswillige bei einer Fremdfinanzierung einbringen?