Entscheidungen (Ja/Nein)

Nachfolgend werden 5 Aussagen zu den im Kapitel 3 behandelten Themen gemacht.
Sie sollen entscheiden, ob die jeweilige Aussage als richtig (= JA) oder als nicht richtig (= NEIN) zu werten ist.
Ihre Antwort wird wie folgt ausgewertet: Grüne Markierung = richtig; rote Markierung = nicht richtig.

Kapitel 3.8 Ja / Nein

1 / 5

Die bislang individuell selbständig als Dozenten arbeitende Betriebswirte B1, B2 und B3 gründen eine BGB-Gesellschaft (GbR). Da im Gesellschaftsvertrag hierzu nichts Näheres bestimmt ist, geht der Fachwirt B2 davon aus, dass er für die Gesellschaft Einzelvertretungsbefugnis besitzt und somit berechtigt sei, allein einen Vertrag über die Anschaffung eines Pkw für die Gesellschaft abzuschließen.

Ist dieses Vorgehen von B2 sachlich richtig?

2 / 5

Die geschäftsfähigen Personen A und B wollen eine Aktiengesellschaft gründen. Vorgesehen ist eine Bargründung. Ein gemeinsamer Bekannter von A und B würde sich gern als Gesellschafter beteiligen, er könnte aber für die Aktien nur eine Sacheinlage (Pkw) tätigen. A und B sind der Meinung, dass dies bei einer AG nicht geht, da Aktien nur über Geldeinlagen erworben werden dürfen.

Ist diese Auffassung von A und B richtig?

3 / 5

Die geschäftsfähigen Personen A, B, C gründen eine offene Handelsgesellschaft (OHG). Im Gesellschaftsvertrag wird vereinbart, dass C für die OHG Rechtsgeschäfte lediglich bis 15.000,00 EUR allein tätigen darf. Da sich eine günstige Gelegenheit ergibt, kauft C bei der Fa. MaBau eine Maschine im Wert von 20.000,00 EUR.

Ist ein solches Vorgehen rechtens und der Vertrag damit gültig?

4 / 5

Die geschäftsfähigen Personen A, B und C gründen eine Kommanditgesellschaft (KG). A ist der persönliche haftende Gesellschafter, B und C sind Kommanditisten. A erteilt C die Prokura für alle Einkäufe, die der normale Geschäftsbetrieb mit sich bringt. B ist damit nicht einverstanden und meint, eine Prokura darf einem Kommanditisten nicht erteilt werden.

Ist die Meinung von B richtig?

5 / 5

Die geschäftsfähigen Personen A und B wollen eine GmbH gründen, um die persönliche Haftung für Verbindlichkeiten zu begrenzen. Vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages vereinbaren A und B, den künftigen Zweck der GmbH bereits schon jetzt durch gemeinsames tätiges Handeln zu verfolgen. Ein Bekannter von A und B weist aber darauf hin, dass A und B bei diesem Handeln unbeschränkt persönlich mit ihrem gesamten Vermögen haften.

Ist diese Auffassung des Bekannten sachlich richtig?

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Hinweis: Die Antworten zu gestellten Fragen sollten mindestens 12 Zeichen umfassen!

Kapitel 3.8 offene Fragen

1 / 6

Was können Anlässe und Gründe für die Umwandlung der Rechtsform eines Unternehmens sein?

2 / 6

Im Unterschied zu anderen Rechtsgebieten gibt es für das Gesellschaftsrecht kein eigenes (einzelnes) Gesetz.

Welche (mindestens drei) Rechtsquellen des Gesellschaftsrechts kennen Sie? (Geben Sie zudem zu jeder Rechtsquelle an, zu welchen Rechtsformen hierin Aussagen gemacht werden!)

3 / 6

Ein bislang in einem Unternehmen X tätiger Angestellter (Fachwirt) will sich selbstständig machen. Er möchte gern wissen, ob es zweckmäßiger ist, das Unternehmen allein (als Einzelunternehmen) oder zusammen mit zwei Freunden als BGB-Gesellschaft zu gründen.

Welche Vorteile und welche Nachteile hat eine BGB-Gesellschaft gegenüber einem Einzelunternehmen?

4 / 6

Welcher Unterschied besteht in einer OHG zwischen der Geschäftsführungsbefugnis und der Vertretungsmacht?

5 / 6

In welchen wichtigen Punkten sich Ihrer Kenntnis nach eine Kapitalgesellschaft von einer Personengesellschaft? 

 

6 / 6

Was sind typischen Schritte bei der Gründung einer GmbH?

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