Kapitalbedarf: Einführung, Fallbeispiel
4.1.1 Einführung
a) Problemstellung (mit Tests)
Beim Erstellen eines Businessplanes spielt das Thema „Kapitalbedarf“ (für das avisierte Gründungsvorhaben) eine ganz entscheidende Rolle. Wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Kapitalbedarfs hat sicherlich der Fakt, welche materiellen und immateriellen Güter benötigt werden, um den avisierten Unternehmenszweck auch umsetzen zu können.
So leuchtet sofort ein, dass die Gründung eines Produktionsbetriebes zur Herstellung technischer Güter einen anderen Kapitalbedarf erfordert als die Gründung eines einfachen Dienstleistungsbetriebes für ein spezielles Online-Geschäft.
Welche Aufgaben bei der Ermittlung des Kapitalbedarfs zu lösen sind, soll in diesem Kapitel nunmehr ausführlicher erörtert werden. Dabei wird auch Bezug auf Fallbeispiel genommen, das auch in den folgenden Kapiteln „step-by-step“ fortgeführt wird.
Zuvor wieder einige Einstiegsfragen:
b) Zusammenhänge
Es liegt auf der Hand, dass sich das Problem „Kapitalbedarf“ immer im Kontext zum betreffenden Vorhaben einer Existenzgründung stellt:
Geht es um eine Neugründung eines Unternehmens, so hängt der Bedarf an finanziellen und sachlichen Mitteln maßgeblich davon ab, welche Geschäftsidee umgesetzt werden soll. So wird die Gründung eines produzierenden Unternehmens im Bereich Handwerk, Industrie oder in der Bauwirtschaft mehr Mittel erfordern als die Gründung eines Unternehmens im Bereich einfacher Dienstleistungen.
Auch wird der Bedarf an finanziellen und sachlichen Mitteln bei der Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens in der Regel geringer ausfallen als bei einer Neugründung eines Unternehmens.
Stets geht es jedoch immer m die Klärung der Frage, welche finanziellen und sachlichen Mittel für die Ingangsetzung des jeweiligen Geschäftsbetriebes in Bezug auf
- die zu tätigen Investitionen im Bereich des Anlagevermögens (Grundstücke, Bauten, Maschinen, Fahrzeuge u. a.) sowie in Bezug auf
- erforderliche Mittel im Bereich des Umlaufvermögens (Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, liquide Mittel u, a.)
erforderlich sind.
Unter Kapitalbedarf (= Finanzbedarf) ist jener Betrag an Mitteln zu verstehen, der – im hier betrachteten Fall der Gründung eines Unternehmens – infolge der zeitlichen Lücke zwischen späteren Einzahlungen und früheren Auszahlungen aufgebracht werden muss, um den Geschäftsbetrieb des Unternehmens in Gang setzen zu können (siehe auch Bild 4.01).
Diese Mittel selbst können – im Falle der Unternehmensgründung – Sachgüter, verwertbare Rechte sowie vor allem finanzielle Mittel (Geld) sein.
Grundlage für die Ermittlung des Kapital- bzw. Finanzbedarfs ist ein entsprechender Investitionsplan als Bestandteil des sog. Businessplanes zur Unternehmensgründung.

Entscheidenden Einfluss auf die Höhe des Kapitalbedarfs haben vor allem folgende Faktoren:
- Anlagenintensität der im Leistungsprozess des Unternehmens zu erstellenden und auf dem Markt zu verwertenden Güter,
- Angestrebter bzw. erforderlicher Grad der Mechanisierung und Automatisierung der Leistungs- und Informationsprozesse,
- technisch-räumliche und wirtschaftliche Standortbedingungen sowie betriebsorganisatorische Erfordernisse,
- notwenige bzw. angestrebte Betriebsgröße sowie die Breite im Produktions- bzw. Leistungsprogramm,
- Dauer der Kapitalbindung im Umsatzprozess,
- staatliche Auflagen (z. B. für Umweltschutzmaßnahmen) u. a.
Details zur Ermittlung des Kapitalbedarfs sollen im Weiteren in Verbindung mit einem Fallbeispiel erörtert werden.
4.1.2 Fallbeispiel Max Muster e. K.
a) Gründungspersonen
Der Ingenieur für Kraftfahrzeugtechnik, Max Muster, bislang als technischer Leiter in einem bekannten Pkw-Unternehmen in A-Stadt tätig, hat eine Erbschaft gemacht, die ihm außer einem größeren Geldbetrag auch das Eigentum über ein zur Zeit noch nicht bebautes Grundstück in einer günstigen Lage im sog. „Speckgürtel“ der Großstadt B-Stadt einbringt.
Seine Ehefrau, Annett Muster, ist nach erfolgreicher Fortbildung zur Industriefachkauffrau im Bereich Rechnungswesen und Controlling in einem Zulieferbetrieb des Pkw-Unternehmens tätig.
Nach vielen Vorklärungen und Recherchen beschließen die Ehepartner, die „Gunst der Stunde“ zu nutzen, um die bereits seit längerem gehegte Absicht des Aufbaus einer selbstständigen Tätigkeit mit einem eigenen Unternehmen Wirklichkeit werden zu lassen.
Mit sach- und fachkundiger Unterstützung der Unternehmensberatung „X-Consulting“ erarbeiten sie einen Businessplan, der dessen Hauptpunkte im Weiteren vorgestellt werden.
b) Inhalt des Businessplanes (Auszüge)
♦ Geschäftsidee
Die Eheleute Annett und Max Muster wollen auf besagten Grundstück einen Betrieb für die Wartung und Reparatur von Elektroautos errichten (siehe auch Bild 4.02).
Die Recherche zu einem solchen Vorhaben hat ergeben, dass es für einen solchen Betrieb gute Auftragschancen gibt, denn einerseits wird der Bau und der Einsatz von Elektroautos staatlicherseits gefördert, andererseits werden in vielen Einrichtungen der Großstadt (wie Ausstellungsmesse, Touristik-Service u. a.) bereits Elektroautos eingesetzt.
Im Großraum von B-Stadt gibt es zudem keine derartige Spezial-Werkstatt.
♦ Standort, Wirkungsraum
Das geerbte Grundstück liegt an einer wichtigen Bundesstraße von und nach B-Stadt. Das Grundstück erlaubt den Bau der Werkstatt (mit Büro), einer Lagerhalle sowie der Errichtung eines hinreichend großen Parkplatzes.
Der Wirkungsraum des Unternehmens wird zunächst regional auf den Großraum von B-Stadt begrenzt sein.
♦ Rechtsform
Die Neugründung soll zunächst in Form des Einzelkaufmanns vorgenommen werden. Eine spätere Wandlung in eine GmbH soll dann erfolgen, wenn ein stabiles Umsatzgeschäft erreicht wird.
Die Gewerbeanmeldung sei bereits erledigt, die Eintragung in das Handelsregister ist eingeleitet. Die Firma – als Name des Unternehmens – soll auf „E-Car-Service Max Muster e. K“ lauten.
Vom zuständigen Finanzamt hat der Jung-Unternehmer bereits eine Steuernummer erhalten. Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist erfolgt. Bei der Kreissparkasse wurde ein Geschäftskonto eröffnet.
♦ Eigenmittelausstattung
Der Wert des geerbten Grundstücks wurde amtlich auf 200.000,00 EUR geschätzt. Herr Muster verfügt nach dem Erhalt der Erbschaft des Weiteren über Barmittel (Guthaben auf der Sparkasse) in Höhe von 400.000,00 EUR, die er für die Existenzgründung einsetzen kann. Des Weiteren kann er einige Sachgüter (Computer, Büromöbel) als Sacheinlage einbringen.

Die skizzierte Geschäftsidee wird nach Abklärung der persönlichen Voraussetzungen für eine Existenzgründung, nach Prüfung der Marktchancen und nach weiteren Recherchen zum möglichen Standort und zu den einsetzbaren Eigenmitteln als machbar eingeschätzt, so dass sich der Existenzgründer der ersten betriebswirtschaftlichen Kernaufgabe widmet, den Kapitalbedarf für das Vorhaben zu ermitteln und zu begründen.








