4.3.1 Grundlagen
a) Begriff
Als Kapitalbedarf zur Finanzierung des Umlaufvermögens ist jener Bedarf an finanziellen Mitteln zu verstehen, der – im Durchschnitt – zur Deckung der in einer definierten Periode (Tag, Woche, Monat) anfallenden laufenden Ausgaben benötigt wird.
Auf die Höhe dieses Kapitalbedarfs haben im Wesentlichen zwei Faktoren bestimmenden Einfluss:
- die Höhe der durchschnittlichen Ausgaben [EUR/Periode] zur Aufrechterhaltung des Umsatzprozesses sowie
- die durchschnittliche Dauer der Kapitalbindung im Umsatzprozess als Zeitspanne zwischen dem Zeitpunkt des Eingangs beschaffter Rohstoffe und anderer Güter des Umlaufvermögens einerseits und dem Zeitpunkt der Zahlungseingänge aus dem Verkauf der hergestellten Produkte bzw. Leistungen andererseits.
Liegen zu diesen Einflussfaktoren konkrete Zahlenangaben vor, dann lässt sich der Kapitalbedarf zur Finanzierung des Umlaufvermögens wie folgt bestimmen:

Als Zeiteinheit [ZE] kann „Monat“ bzw. „Woche“ bzw. „Tag“ eingesetzt werden.
Bei der Ermittlung des Kapitalbedarfs zur Finanzierung des Umlaufvermögens konzentriert man sich – im Falle der Neugründung bzw. der Erweiterung des Geschäftsbetriebs eines Unternehmens – auf vier wesentliche Aufwandskomponenten:
- Ermittlung des Kaitalbedarfs für die Zeitspanne „Projektabschluss bis zur eigentlichen Produktionsbeginn„,
- Ermittlung der Kapitalbindung und des Kapitalbedarfs in Bezug auf die eingesetzten Rohstoff–, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB),
- Ermittlung der Kapitalbindung und des Kapitalbedarfs in Bezug auf die zahlenden Löhne im Fertigungsprozess,
- Ermittlung der Kapitalbindung und des Kapitalbedarfs in Bezug die sonstigen Ausgaben (Gehälter, Sozialabgaben, Bürobedarf u. a.).
Maßgebend hierfür ist die Einordnung dieser Faktoren in die Zeitachse.

b) Kapitalbedarf in der Zeitspanne bis zum Produktionsbeginn
Bei einer Unternehmensgründung ist immer zu beachten, dass immer noch eine gewisse – oft sogar beachtliche – Zeitspanne vergeht, ehe die eigentliche Leistungserstellung entsprechend dem Unternehmenszweck beginnen kann.
Bei der Ermittlung der in dieser Zeitspanne anfallenden Aufwendungen ist davon auszugehen, dass die Höhe des Kapitalbedarfs nicht nur von der Höhe der täglich oder monatlich anfallenden Aufwendungen, sondern auch von der Dauer dieser Zeitspanne abhängt.
Typische Aufwendungen in einer solchen Zeitspanne sind Aufwendungen für Gebühren, Beratungen, Reisekosten, Werbung und dgl. sowie auch Aufwendungen im Bereich der eigenen Lebenshaltungskosten des Gründers.
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c) Kapitalbedarf bei der Position „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ (RHB)
Die im Unternehmensprozess benötigten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe müssen dann verfügbar sein, wenn der eigentliche Leistungserstellung beginnt. Dies ist die Phase 3 im Kreislauf des Umsatzprozesses.
Aber wie lange müssen die RHB-Positionen im Unternehmensprozess finanziert werden?
Eigentlich würde die Umlaufmittelbindung bei den RHB-Positionen die Gesamtspanne vom Zeitpunkt der Anlieferung der Rohstoffe bis zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs für die verkauften Erzeugnisse umfassen.
Von dieser Zeitspanne können wir aber das in der Regel von den Lieferanten eingeräumte Zahlungsziel subtrahieren, denn bis zum Zeitpunkt der Bezahlung der Lieferantenrechnung sind die RHB-Position zwar bereits verfügbar, aber sie binden noch keine eigenen finanziellen Mittel.
d) Kapitalbedarf bei den Positionen „Fertigungslöhne“ und „sonstige Ausgaben“
Jede Leistungserstellung (Phase 3 im Kreislaufmodell des Umsatzprozesses) bedingt – wie dargestellt – den Einsatz von Personal, hier speziell im Fertigungsprozess. Das entsprechende Entgelt für erbrachte Arbeitsleistungen sind die Löhne.
Die Frage ist auch hier, wie lange die Ausgaben für Löhne – im Sinne einer Vorfinanzierung – gebunden sind.
Aus diesen skizzierten Zusammenhängen ergibt sich, dass sich die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer bei Löhnen aus der durchschnittlichen Dauer der Leistungserstellung, der durchschnittlichen Lagerdauer der fertigen Produkte bzw. Leistungen und dem durchschnittlichen Zahlungsziel für Kunden errechnet.
Anders ist die Situation bei den „sonstigen Ausgaben“ (für Gehälter, Bürobedarf, Energie, Mieten, Kommunikationskosten, laufende Kfz-Kosten u. a.):
Die Zeit der Kapitalbindung für diese laufenden sonstigen Ausgaben/Auszahlungen umfasst die gesamte Zeitspanne der Leistungserstellung und Leistungsverwertung im Umlaufmittelbereich.
4.3.2 Fallbeispiel Max Muster e. K.
a) Annahmen
Im hier betrachteten Fallbeispiel geht der Gründer Max Muster von folgenden Annahmen aus:
| Nr. | Position | Betrag |
| 1 | durchschnittlicher Verbrauch von RHB-Positionen und Handelswaren [EUR/d] | 150,00 |
| 2 | durchschnittliche Höhe der Löhne (inkl. kalkulatorischer Unternehmerlohn) [EUR/d] | 850,00 |
| 3 | durchschnittliche tägliche sonstige Ausgaben [EUR/d] | 600,00 |
| 4 | durchschnittlicher Lagerdauer von RHB-Positionen und Handelswaren [d] | 6 |
| 5 | durchschnittlich eingeräumtes Zahlungsziel der Lieferanten [d] | 10 |
| 6 | durchschnittliche Dauer der Erledigung von Wartungs-Reparaturaufträgen [d] | 2 |
| 7 | durchschnittliche Wartedauer fertiger Leistungen [d] | 1 |
| 8 | durchschnittlich gewährtes Zahlungsziel für Kunden [d] | 5 |
b) Ermittlung des Kapitalbedarfs
♦ Kapitalbedarf „RHB-Positionen und Handelswaren“
Die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer bei RHB-Positionen und Handelswaren beträgt im betrachteten Fall 4 Tage [6 ./. 10 + 2 + 1 + 5 = 4].
Multiplizieren wir die Zeitdauer von 4 Tagen mit dem durchschnittlichen täglichen Verbrauch von RHB-Positionen und Handelswaren in Höhe von 150,00 EUR pro Tag, dann ergibt sich hierfür ein abzusichernder Kapitalbedarf in Höhe von 150,00 * 4 = 600,00 EUR.
Im hier betrachteten Fall wird angenommen, dass der Unternehmer von relativ kurzen Lieferzeiten sowie günstigen Zahlungszielen der Lieferanten rechnen kann. Auch ist anzunehmen, dass die Zeiten für die Erledigung von Wartungs- und Reparaturaufträgen im Durchschnitt ein bis drei Tage betragen werden.
Bei den hier betrachteten Dienstleistungen (Wartung/Reparatur) kann davon ausgegangen werden, dass die Kunden die entsprechende Rechnung mit „Sofort-Kasse“ bezahlen sollen. Bei einem Markeintritt kann der Unternehmer aber auch ein den Kunden entgegenkommendes Zahlungsziel setzen.
♦ Kapitalbedarf „Löhne“
Bei einer durchschnittlichen Kapitalbindungsdauer bei der Position „Löhne“ von 8 Tagen [2 + 1 + 5 = 8] und einem durchschnittlich täglichen Lohn-Aufwand von 850,00 EUR/Tag ergibt bei dieser Position ein Kapitalbedarf von 850,00 * 8 = 6.800,00 EUR.
Bei Forderung nach „Sofort-Kasse“ könnte dieser Betrag noch weiter gesenkt werden.
Im hier betrachteten Fallbeispiel ist davon auszugehen, dass der Unternehmensgründer im Prozess der Leistungserstellung vorrangig selbst „mit Hand anlegen“ wird bzw. muss. Dies bedeutet, dass er den einen „kalkulatorischen Unternehmerlohn“ in Rechnung stellen kann, obgleich er selbst kein „Arbeitnehmer“ (mit Arbeitsvertrag) ist und demzufolge ein solcher Lohn auch nicht als Aufwand in der Buchführung erscheint. Sachlich gesehen stellen Beträge des kalkulatorischen Unternehmerlohns Zusatzkosten (in der Kostenrechnung) dar.
♦ Kapitalbedarf „sonstige Ausgaben“
Bei dieser Position erhalten wir folgendes Ergebnis:
Bei einer durchschnittlichen Kapitalbindungsdauer bei der Position „sonstige Ausgaben“ von 14 Tagen [6 + 2 + 1 + 5 = 14] und einem durchschnittlich täglichen Aufwand von 600,00 EUR/Tag ergibt bei dieser Position ein Kapitalbedarf von 8.400,00 EUR.
♦ Kapitalbedarf „Umlaufvermögen“ (gesamt)
Die Summation der bisher ermittelten drei Teilbeträge liefert als Ergebnis einen Kapitalbedarf im Bereich des Umlaufvermögens von
15.800,00 EUR. Dies bedeutet, dass für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs des Unternehmens mindestens ein Betrag von 15.800 EUR vorfinanziert werden muss und im Weiteren ein solcher Betrag ständig im laufenden Unternehmensprozess gebunden ist!
Damit es bei der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs des zu gründenden Unternehmens nicht zu „Problemen“ kommt, sollte der Existenzgründer in den benötigten Kapitalbedarf noch zwei weitere Positionen einbeziehen, und zwar einerseits einen Kapitalbedarf betreffs der Überbrückung der Zeitspanne bis zur Aufnahme der eigentlichen Leistungserstellung und andererseits einen Betrag als Liquiditätsreserve.
Im betrachten Fallbeispiel werden hierzu folgende Annahmen gemacht:
| Nr. | Position | Betrag [EUR] |
| 1 | Kapitalbedarf „Umlaufvermögen“ (Position RHB/Handelswaren, Löhne, sonstige Ausgaben) | 15.800,00 |
| 2 | + Kapitalbedarf „Vor Beginn der Leistungserstellung“ (Ausgaben für Gebühren, Beratung, Werbung, Lebenshaltungskosten u. a.) | 30.000,00 |
| 3 | + Liquiditätsreserve | 40.000,00 |
| 4 | = Kapitalbedarf „Bereich Umlaufvermögen“ | 85.800,00 |
♦ Gesamter Kapitalbedarf
Der gesamte Kapitalbedarf ergibt sich aus der Summe der beiden Hauptpositionen „Kapitalbedarf Anlagevermögen“ und „Kapitalbedarf „Umlaufvermögen“:
| Nr. | Position | Betrag [EUR] |
| 1 | Kapitalbedarf „Anlagevermögen“ | 600.000,00 |
| 2 | + Kapitalbedarf „Umlaufvermögen“ | 85.800,00 |
| 3 | = Kapitalbedarf gesamt | 685.800,00 |








