Zu den Anschaffungskosten eines bebauten Grundstücks gehören unter anderem auch Notarkosten und Maklergebühren,
Ist das sachlich richtig?
JA ist richtig!
Zu den Anschaffungskosten gehören gem. § 255 Abs. 1 HGB alle Aufwendungen, die geleistet werden müssen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie einzeln zugeordnet werden können. Somit sind auch Notarkosten und Maklergebühren beim Erwerb eines bebauten Grundstücks in die Anschaffungskosten (als Nebenkosten) einzubeziehen, soweit diese Kosten dem Gegenstand direkt zurechenbar sind.
JA ist richtig!
Zu den Anschaffungskosten gehören gem. § 255 Abs. 1 HGB alle Aufwendungen, die geleistet werden müssen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie einzeln zugeordnet werden können. Somit sind auch Notarkosten und Maklergebühren beim Erwerb eines bebauten Grundstücks in die Anschaffungskosten (als Nebenkosten) einzubeziehen, soweit diese Kosten dem Gegenstand direkt zurechenbar sind.