Phase 1: Kapitalbeschaffung
5.1.1 Inhalt, Aufgaben
a) Problemstellung (mit Tests)
Auf Seite 2.2.4 wurde dargelegt, dass nach Klärung der Abdeckung des ermittelten Kapitalbedarfs durch verfügbare eigene und zu nutzende fremde Mittel für den Existenzgründer nunmehr der eigentliche ‚Ernst des Lebens‘, denn mit der verbindlichen Beantragung von Fördermittel und von Krediten wird der sog. Point-of-no-Return erreicht und überschritten:
Alle Anstrengungen des Gründers müssen sich nunmehr darauf richten, die für die Umsetzung seines Vorhabens benötigten Mittel auch tatsächlich zu beschaffen.
In der betriebswirtschaftlichen Abbildung der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs eines gegründeten Unternehmens werden die entsprechenden Aktivitäten – wie bereits dargelegt – als Phase 1 = Phase der Kapitalbeschaffung bezeichnet.
In diesem Abschnitt sollen die hierbei auftretenden Aufgaben und Probleme vertiefend erörtert und das hier betrachtete Fallbeispiel weiter geführt werden.
Zuvor wieder einige Einstiegsfragen.
b) Inhalt der Phase der Kapitalbeschaffung
Gegenstand und Inhalt der Phase der Kapitalbeschaffung ist – wie dargestellt – das Erlangen der Verfügungsgewalt des Unternehmers über die eingebrachten eigenen Mittel sowie der beantragten und bewilligten fremden Mittel entsprechend den im Finanzierungsplan bestimmten Positionen.
Die laut Finanzierungsplan zu beschaffenden bzw. beschafften Mittel kommen – aus der Sicht des Geschäftsbetriebs des Unternehmens als Kreislauf des Umsatzprozesses – ausnahmslos „von Außen“ (siehe Grafik). Diese Art der Finanzierung wird – wie dargestellt – als Außenfinanzierung bezeichnet.

5.1.2 Probleme bei der Kapitalbeschaffung
a) Aufbringen eigener Mittel
In der Praxis vollzieht sich die Kapitalbeschaffung in der Regel nicht problemlos:
Falls mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen wollen, werden vorherige Zusagen zum Aufbringen von Eigenmitteln später oft nicht eingehalten.
So kann es ein, dass die eingeplanten bzw. zugesagten liquiden Mittel nicht mehr im vollen Umfang verfügbar sind oder Partner letztlich doch das Risiko scheuen, „ihr Geld“ in ein „Risiko-Unternehmen“ zu stecken.
Auch in Bezug auf das Einbringen von eigenen Sachanlagen (wie Computer, Fahrzeuge und dgl.) kann es Probleme geben, vor allem im Hinblick auf eine reale Bewertung dieser Sachanlagen.
b) Aufbringen von Fördermitteln und Krediten
Auch die tatsächliche Bereitstellung von beantragten Förderkrediten läuft gleichfalls nicht immer reibungslos ab. Nicht immer wird der entsprechende Antrag von der Hausbank wirksam unterstützt, denn Banken sind nicht verpflichtet, KfW- oder ERP-Kredite zu vermitteln. Auch sind Förder-Banken nicht verpflichtet, jeden gestellten Antrag eines Gründers zu bestätigen bzw. zu genehmigen.
Zu beachten ist hier ferner vor allem die „Vor-Beginn-Klausel“:
Diese Klausel besagt, dass ein Gründer, der für die Finanzierung eines Vorhabens Fördermittel einsetzen will, das Vorhaben erst dann beginnen darf, wenn ein Entscheid über die Bewilligung und Bereitstellung dieser Mittel getroffen wurde.
Die Gewährung von Krediten durch die Hausbank oder andere Kreditinstitute hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die betreffende Bank die Erfolgschancen des Gründungsvorhaben einschätzt und ferner, welche beleihungsfähige Sicherheiten der Antragsteller (hier: Gründer) vorweisen kann.
Allerdings scheuen Banken oft den Aufwand, der mit der Überprüfung der Erfolgschancen eines Gründungsvorhabens verbunden ist.
Auch negative Bonitätseinträge bei der Schufa können dazu führen, dass Kreditanträge bzw. frühere Kreditzusagen seitens der betreffenden Bank nicht bewilligt werden.
Kurzum: In der Phase der Kapitalbeschaffung müssen Unternehmensgründer schon zeigen, ob sie über „gute Nerven“ und Stehvermögen verfügen.
5.1.3 Fallbeispiel Max Muster e. K.
a) Aufbringen eigener Mittel
Für die Gründung des Unternehmens „E-Car-Services Max Muster e. K.“ sei gesichert, dass der Gründer Max Muster folgende eigene Mittel einbringen kann:
| Nr. | Vermögensgegenstand | Betrag [EUR] | Dauer der Verfügbarkeit |
| 1 | Grundstück | 200.000,00 | unbefristet |
| 2 | Liquide Mittel | 400.000,00 | unbefristet |
| 3 | Sacheinlagen (Computer, Büromöbel) | 7.800,00 | noch 3 Jahre nutzbar |
| 4 | Summe Eigene Einlagen | 607.800,00 | (Eigenkapital) |
b) Bestätigter und eingegangener Förderkredit
| Nr. | Art/Quelle des Förderkredits | Betrag [EUR] | Dauer der Verfügbarkeit |
| 1 | ERP-Gründerkredit | 150.000,00 | 10 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei |
c) Bewilligter Bankkredit
| Nr. | Darlehen | Betrag [EUR] | Dauer der Verfügbarkeit |
| 1 | Kreditvolumen | 90.000,00 | Laufzeit 10 Jahre, Annuitätentilgung |
5.1.4 Fallbeispiel Max Muster e. K.: Wirtschaftliche Situation
a) Problemstellung
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es sinnvoll, nach jeder Phase die betreffende wirtschaftliche Situation des gegründeten Unternehmens stichtagsbezogen sichtbar zu machen.
Dies kann – dem Grundgedanken einer kaufmännischen Bilanz folgend – in der Weise geschehen, dass die vorhandenen bzw. verfügbaren Mittel (Vermögensgegenstände) den Quellen der Herkunft dieser Mittel gegenüber gestellt werden.
Auf diese Weise wird sichtbar,
- über welche Mittel (nach Art und Wert) das betreffende Unternehmen lang- und kurzfristig verfügt und für den Geschäftsbetrieb des Unternehmens einsetzen kann und
- aus welchen – eigenen bzw. fremden – Quellen diese Mittel stammen und inwieweit diese Mittel unbefristet oder zeitlich befristet verfügbar sind.
b) Verfügbare Mittel – Erklärung der Mittelherkunft
Nach Abschluss der Phase 1 (Kapitalbeschaffung) kann die wirtschaftliche Situation des Unternehmens „E-Car-Services Max Muster e. K.“ wie folgt verdeutlicht werden:
| Verfügbare Mittel | Betrag [EUR] | Erklärung der Mittelherkunft | Betrag [EUR] | |
| Grundstück | 200.000,00 | Eigenkapital (eigene Einlagen) | 607.800,00 | |
| Betriebsausstattung (Sachanlagen) | 7.800,00 | Verbindl. gg. Kreditinstituten | 90.000,00 | |
| Liquide Mittel | 640.000,00 | Verbindl. aus Förderkrediten | 150.000,00 | |
| Summe | 847.800,00 | Summe | 847.800,00 |
Wichtig:
Bei dieser Art der Darstellung bildet die Position „Eigenkapital“ den sog. „Restposten“, denn es gilt:
Eigenkapital = Summe verfügbare Mittel ./. haftendes Eigenkapital ./. Verbindlichkeiten.
Rechnerisch: 847.800,00 ./. 90.000,00 ./. 150.000,00 = 607.800,00 EUR.








